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Verfasst am: 27.02.09, 15:01 Titel: Spendenbescheinigung für Sachspende
Hallo Zusammen,
wir sind ein gemeinnütziger Verein und eine Privatperson hat uns einen Kühlschrank gespendet. Er möchte nun eine Spendenbescheinigung über 250 Euro. Kann ich diese Bescheinigung ohne Beleg einfach ausstellen. Vielen Dank vorab für Eure Hilfe.
Hallo,
in dem derzeit geltenden Verfahren für Zuwendungen gibt es eine Reihe von verschiedenen Zuwendungsbestätigungsformularen, die je nach Art der Zuwendung und nach Art des Empfängers verwendet werden müssen.
Für Sachzuwendungen an Vereine ist das Formular:
Zitat:
Bestätigung über Sachzuwendungen
im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes an eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen
zu verwenden.
Musterformulare findet man überall im Internet, so z.B. in einem Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen auf der Seite 7.
Der wohl entscheidende Punkt des Verfahrens ist die Bewertung der Sache, denn die Zuwendungsbestätigung muss ja einen Geldwert ausweisen.
Hier muss genau angegeben werden, um was für eine Sache es sich handelt und in welchem Zustand sie ist. Es muss auch angegeben werden, dass "geeignete Unterlagen zur Wertermittlung" beim Verein vorliegen.
Bei neuen Sachen ist das natürlich recht einfach - hier dient die Rechnung, die der Zuwendende beim Kauf erhalten hat, als Nachweis des Wertes. Die Rechnung muss der Zuwendende dem Verein überlassen.
Bei gebrauchten Sachen ist es etwas schwieriger. Hier muss der aktuelle Marktwert ermittelt werden. Es sollte auch protokolliert werden, wie diese Ermittlung vorgenommen wurde. Dieses Protokoll dient dann als "geeignete Unterlage zur Wertermittlung".
Als Beleg für die Zuwendung dient ein vom Verein anzufertigendes Doppel der Zuwendungsbestätigung, welches bei den Vereinsunterlagen zu archivieren und 10 Jahre lang aufzubewahren ist.
JS _________________ ... aber fragt lieber nochmal eure Eltern, denn gaaanz sicher bin ich mir nicht ... (Hein Blöd)
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