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Verfasst am: 13.03.09, 16:36 Titel: Anpassung von tituliertem KU an Düsseldorfer Tabelle
Hallo,
ich bin am grübeln über folgende Fallkonstallation:
Mal angenommen gegen einen zur Leistung von Kindesunterhalt Verpflichteten bestünde seit Juni 2008 ein notariell bestätigtes Schuldanerkenntnis mit folgendem Wortlaut:
Der KV verpflichtet sich ab Juni 2008 bis einschließlich Juli 2010 einen monatlichen Unterhalt von nunmehr insgesamt 584,00 € abzüglich hälftiges Kindergeld (derzeit 77,-€) zu zahlen. ... Der Verpflichtung liegt zugrunde, dass ich nach den Leitlinien des OLG Frankfurt über ein unterhaltsrechtlich maßgebliches Einkommen von mindestens 4.500,- € verfügt und keinen weiteren Personen zum Unterhalt verpflichtet bin.
Zum Zeitpunkt der Erstellung des Schuldanerkenntnisses war zutreffend die 10. Stufe der Düsseldorfer Tabelle / Altersstufe 12 - 17 /mithin ein Betrag von 584,-€ / zugrunde gelegt worden. Mittlerweile wurde die Beträge der Tabelle angepasst und für 2009 weist die Stufe 10 für 12 - 17 Jährige einen Betrag von 607,-€ aus.
Der Unterhaltspflichtige ist der Meinung er müsse weiterhin nur den
Betrag von 584,- € zahlen.
Meine Frage: ist das Schuldanerkenntnis " dynamisch" , d.h. ist aufgrund der Änderung der Düsseldorfer Tabelle nun der entsprechende Unterhaltssatz anzuwenden oder wie der Unterhaltspflichtige behauptet, der Betrag von 584,-€ bis 2010 festgelegt? Wenn dem so wäre, müsste allerdings auch der 2008 geltende hälftige Kindergeldbetrag von 77,-€ /
und nicht 82,-€ ab 2009/ anzusetzen sein, oder?
wie würdet Ihr den Fall rechtlich würdigen?
Danke
Gruß,
Tipke
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 13.03.09, 17:03 Titel:
Hallo,
meine Auslegung wäre:
eine Dynamik (z.B. auch wegen Änderung der Altersgruppe) des Unterhaltsbetrags ist hier offensichtlich nicht vereinbart worden.
Aber: das Kindergeld ist in der jeweils gezahlten Höhe entsprechend anzurechnen. Es wurde ja nur auf das derzeitige (also zum Zeitpunkt der Erstellung des Schuldanerkenntnisses) abziehbare KG Ergänzung: beispielhaft Bezug genommen. _________________ chatterhand
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