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LaVida FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.10.2005 Beiträge: 210
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Verfasst am: 29.10.07, 23:48 Titel: Ohne 1. StE. Möglichkeit an der FH Jura zu studieren? |
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Mich interessiert die Frage, ob ein Jura Student, der 2 mal durch das 1. Staatsexamen gefallen ist, die Möglichkeit hat an der FH Jura zu studieren und sich die Scheine anerkennen lassen kann?
In welchen Studiengängen könnte man sich sonst noch einige Scheine anerkennen lassen, damit das Jura Studium nicht ganz für die Katz war und man noch einen Abschluss erlagen kann?
Bringt ein Masterabschluss mit einer Arbeit in Familienrecht überhaupt etwas? Oder sollte man sich erst gar nicht die Mühe machen?
Wo kann ein "Jurastudent" ohne Abschluss überhaupt arbeiten?
LaVida |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 30.10.07, 08:32 Titel: |
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jura an der fh studieren?
hab ich da was verpasst?
evtl. kann man über wirtschaftsjurist (fh) nachdenken, wobei man sich ernsthaft fragen sollte, ob jura nach zweimal durchfall überhapt das richtige ist.
eine alternative, bei der zwar nichts anerkannt wird aber man auf viel bekanntes stößt, ist die laufbahn des geh. nichtt. dienstes z.b. als rechtspfleger oder in der inneren verwaltung |
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Cephalotus FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.08.2006 Beiträge: 393
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Verfasst am: 30.10.07, 09:39 Titel: |
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Hallo,
evtl. käme der Bachelor of Laws (und anschließend der Master of Laws) an der Fernuni Hagen in Betracht. Das ein oder andere Scheinchen sollte sich schon anrechnen lassen. Allerdings muss man sich da auch mit wirtschaftswissenschaftlichen Modulen anfreunden.
Wie die Berufsaussichten danach aussehen ist noch etwas schwer abzuschätzen, weil die ersten Absolventen gerade so erst fertig werden.
Fragen zur Anrechnung beantwortet das Prüfungsamt, Einzelheiten zum Studiengang sind auf der Homepage der Fernuni zu sehen.
http://www.fernuni-hagen.de/studium/studienangebot/studiengaenge/b_law.shtml
Viele Hagener Studenten treffen sich bei http://www.studienservice.de zum Erfahrungsaustausch.
Viele Grüße,
Cephalotus _________________ Cuiusvis hominis est errare, nullius nisi insipientis in errore perseverare. |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 30.10.07, 10:00 Titel: |
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wobei sich hier wiede rdie frage stellt, ob ein juristisches studium wirklich das richtige ist _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong. |
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LaVida FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.10.2005 Beiträge: 210
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Verfasst am: 30.10.07, 16:16 Titel: |
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Danke BEITRAGSSCHREIBER! Sie sprechen mir aus der Seele.
Danke Cephalotus für den Tip.
Spraadhans:
auf Ihre unqualifizierten Antworten hätte dieses Thread bestimmt auch verzichten können. Tatsächlich sind Sie bestimmt der Letzte, der darüber zu entscheiden hat, ob für diese Person die juristische Laufbahn die Richtige war. Außerdem ist das hier auch gar nicht die Frage.
Bitte verschonen Sie uns doch in Zukunft mit derartigen.
LaVida |
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showbee FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 1524 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 31.10.07, 08:21 Titel: |
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Hallo,
es ist immer die Frage, ob man die Prüfung in einem vergleichbaren Studiengang noch nicht entgültig nicht bestanden hat. Das sieht auch die Prüfungsordnung zum Bachelor an der FU Hagen vor (§ 10 Nr. 2)
http://www.fernuni-hagen.de/REWI/Vorlagen/PO_LLB.pdf
Das liegt in dem Fall mE aber vor, weil wenn nicht ein Jurastudium an der Uni, was soll denn dann vergleichbar iSd Vorschrift sein?
Gleiche Voraussetzungen gibt es idR auch beim Wechsel von Uni zur FH. Nicht umsonst wird an vielen Unis in den letzten Semestern eine Studienberatung zur Pflicht. Ein Bekannter ist demzufolge 3 Wochen vor Ultimo (vor der letzten Klausur) aus der Uni raus (sofortige Exmatrikulation) um den Fehlversuch "ins leere" laufen zu lassen. Nun ist er an der FH.
Mfg vom
showbee |
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Agent Provocateur FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 04.01.2007 Beiträge: 667
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Verfasst am: 31.10.07, 08:28 Titel: |
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showbee hat folgendes geschrieben:: | Ein Bekannter ist demzufolge 3 Wochen vor Ultimo (vor der letzten Klausur) aus der Uni raus (sofortige Exmatrikulation) um den Fehlversuch "ins leere" laufen zu lassen. |
Verstehe ich nicht ganz. Jedenfalls ist in NRW eine Immatrikulation nur im Zeitpunkt der Meldung zum Examen erforderlich, so dass eine Exmatrikulation im laufenden Prüfungsverfahren keinen Einfluss haben kann. Es exmatrikulieren sich hier auch einige Leute, um die Studiengebühren nicht zu zahlen und evtl. ALG II zu erhalten. |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 31.10.07, 08:38 Titel: |
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LaVida hat folgendes geschrieben:: | Danke BEITRAGSSCHREIBER! Sie sprechen mir aus der Seele.
Danke Cephalotus für den Tip.
Spraadhans:
auf Ihre unqualifizierten Antworten hätte dieses Thread bestimmt auch verzichten können. Tatsächlich sind Sie bestimmt der Letzte, der darüber zu entscheiden hat, ob für diese Person die juristische Laufbahn die Richtige war. Außerdem ist das hier auch gar nicht die Frage.
Bitte verschonen Sie uns doch in Zukunft mit derartigen.
LaVida |
nun muss ich mich wohl doch rechtfertigen:
mein post war weder bösartig noch anderweitig negativ gemeint. es bestünde ja auch die möglichkeit, dass ggf. das interesse am juristischen beruf fehlt, da dies offensichtlich nicht der fall ist, möchte ich mich dafür entschuldigen.
im übrigen habe ich auch auf diverse möglichkeiten hingewiesen, die wohl im eifer gegen mich schlicht überlesen worden. _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong. |
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showbee FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 1524 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 31.10.07, 16:09 Titel: |
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Agent Provocateur hat folgendes geschrieben:: | showbee hat folgendes geschrieben:: | Ein Bekannter ist demzufolge 3 Wochen vor Ultimo (vor der letzten Klausur) aus der Uni raus (sofortige Exmatrikulation) um den Fehlversuch "ins leere" laufen zu lassen. | Verstehe ich nicht ganz. (...) |
sorry, mea culpa, man sollte beim frühstück nicht posten. mein bekannter hat bwl an einer uni auf dipl studiert ;-) im übrigen muss man in berlin zur zulassung zum 1. ex in den letzten 2 jahren ununterbrochen in berlin immatrikuliert gewesen sein.
gruss,
showbee |
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questionable content FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.02.2005 Beiträge: 6312 Wohnort: Mein Körbchen.
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Verfasst am: 31.10.07, 16:28 Titel: |
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Allgemein gefasst: viele FHs und auch einige Universitäten bieten Studiengänge an für welche man selbstverständlich keinen Hochschulabschluss braucht und auch nicht durch ein Nichtbestehen einer Zwischenprüfung oder der Ersten Juristischen Prüfung in irgend einer Weise "gesperrt" ist. Die - pauschal formuliert - Sperrwirkung des abschließenden Nichtbestehens solcher Prüfungen gilt m.W. üblicherweise allein für den Studiengang Rechtswissenschaft.
Ein abgebrochenes Studium der Rechtswissenschaft ist also bei weitem nicht "das Ende". _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions. |
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Agent Provocateur FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 04.01.2007 Beiträge: 667
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Verfasst am: 31.10.07, 16:51 Titel: |
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questionable content hat folgendes geschrieben:: | Die - pauschal formuliert - Sperrwirkung des abschließenden Nichtbestehens solcher Prüfungen gilt m.W. üblicherweise allein für den Studiengang Rechtswissenschaft. |
So ist es. In NRW ist in § 24 IV JAG NRW geregelt, dass man auch nach erneutem Studium nicht mehr zur ersten juristischen Prüfung zugelassen wird. Eine entsprechen Regelung wird es auch in den JAGs der anderen Länder geben. Eine anderer Abschluss, wie etwa ein Diplom oder Bachelor wird dadurch nicht berührt.
@showbee: Das erklärt es natürlich.  |
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showbee FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 1524 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 31.10.07, 18:17 Titel: |
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Hallo,
NEEEEEIIIINN!!!! Nicht nur für Rechtswissenschaftler mit Ziel 1. Ex. gilt es! IdR sind solche Ausschlüsse in fast allen Prüfungsordnungen enthalten. Das ist keine Besonderheit von Juristen. Wenn jemand BWL auf Diplom an der einen Uni versemmelt hat, wird er es auch an einer anderen nicht mehr versuchen dürfen. Das geht natürlich auch aus der Idee von "spraadhans" hervor: warum sollte es jemand an einer Uni schaffen, wenn er es in mehreren Anläufen nicht schon an einer anderen geschafft hat. Das gilt (wie gesehen) auch zwischen verschiedenen Abschlüssen. Zu prüfen wäre, ob es auch zwischen Uni und FH gilt, also ob ein entgültiges Nichtbestehen an der Uni den Zugang zum selben Studiengang an einer FH verbaut, ich könnte mir das vorstellen.
Mfg vom
showbee |
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questionable content FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.02.2005 Beiträge: 6312 Wohnort: Mein Körbchen.
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Verfasst am: 31.10.07, 19:59 Titel: |
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showbee hat folgendes geschrieben:: | Hallo,
NEEEEEIIIINN!!!! Nicht nur für Rechtswissenschaftler mit Ziel 1. Ex. gilt es! IdR sind solche Ausschlüsse in fast allen Prüfungsordnungen enthalten. Das ist keine Besonderheit von Juristen. |
Checken Sie mal die grundständigen Universitätsstudiengänge zum rechtlichen Themen durch. So viele sind es nicht. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions. |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 31.10.07, 22:23 Titel: |
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meines wissens gibt es an der uni keine anderen juristischen studiengänge.
im fh bereich stehen natürlich die fhvr's und die wenigen mir bekannten fhs, die bestimmte xxxjurist (fh) anbieten.
klärt mich auf, falls es da mehr gibt... _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong. |
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ThoT FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.01.2006 Beiträge: 848
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Verfasst am: 31.10.07, 23:16 Titel: |
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An der Uni Osnabrück gibt es einen Bachelorstudiengang "Wirtschaftsrecht".
Habe grad mal in die Prüfungsordnung geschaut. Dort steht nichts davon, dass man nicht noch einen LL.B.-Studiengang belegen könnte, wenn man seinen Prüfungsanspruch für das 1. Staatsexamen verwirkt hat.
Nach § 17 der PO werden Leistungen die man in einem anderen Studiengang (z.B. die kleinen und großen Übungen in Jura) erworben hat, bei Gleichwertigkeit auch anerkannt.
Falls es dich interessiert hier der Link zur Uni:
http://www.jura.uos.de/html/195.htm |
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