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Maike_08 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.03.2006 Beiträge: 71 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 30.08.08, 12:52 Titel: Honorarforderung überprüfen? |
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Hallo,
ich wollte mal fragen, ob es eine Möglichkeit der Hilfe gibt, wenn einem eine Anwaltsrechnung zu hoch erscheint?
Oder kann man da im Web irgendwo Infos bekommen?
Ich kann gerade überhaupt nicht nachvollziehen, wie ein tatsächlicher Streitwert von 40€ auf einmal geschätzt werden kann auf 500€ und dann eine Honorarforderung von 300€ ins Haus fliegt.
Ich würde das nun gerne abklopfen und mich da einmal informieren...
Bin für jeden Tip dankbar...
Viele Grüße
Maike |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 30.08.08, 13:33 Titel: |
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Verschiebibert ins Anwaltsrecht. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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FM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 7320
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Verfasst am: 30.08.08, 13:38 Titel: |
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Man kann die Rechnung einem anderen Anwalt vorlegen zur Prüfung. Oder einfach nicht bezahlen und sich vom Anwalt verklagen lassen, dann wird das Gericht entscheiden ob die Höhe korrekt ist.
Wird natürlich etwas teuer, wenn der Anwalt recht hatte. |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 30.08.08, 17:45 Titel: |
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Abgesehen davon besteht für Gebührenberechnung ein Mindeststreitwert von 300 EUR. Ansonsten würde ein RA an einem Streit um 40 EUR keine 10 EUR verdienen. Für möglicherweise 10 oder mehr Stunden Arbeit. Das sollte man mal in Relation zum oft bemühten "Mindestlohn" sehen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Bingo02 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.05.2008 Beiträge: 1073
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Verfasst am: 30.08.08, 19:15 Titel: Re: Honorarforderung überprüfen? |
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Maike_08 hat folgendes geschrieben:: |
Ich kann gerade überhaupt nicht nachvollziehen, wie ein tatsächlicher Streitwert von 40€ auf einmal geschätzt werden kann auf 500€ ...
Bin für jeden Tip dankbar... |
Könnte es sein das mehrere Streitgegenstände im Laufe der Beratung entstanden sind? Könnte es sein, das hier der aktuelle Schätzwert des Streitgegenstandes berechnet wurde, und nicht der ihnen bekannte Einkaufswert? |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 31.08.08, 11:50 Titel: |
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Guter Hinweis!
Wenn Sie etwas für 1 EUR ersteigern, was 10,000 EUR wert ist und dann auf Erfüllung klagen müssen, ist der Streitwert 10,000 EUR und nicht 1 EUR.  _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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I-user FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 5309 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 31.08.08, 12:46 Titel: |
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Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben:: | Abgesehen davon besteht für Gebührenberechnung ein Mindeststreitwert von 300 EUR. | Wo steht das?
Als ich noch wusste, wie man im Internet RA- und Gerichtskosten berechnet, konnte ich in das Formular auch Beträge unter 300€ eingeben. Die Gebühren wurden berechnet und es stand nicht "Sie müssen einen Betrag von mindestens 300€ eingeben". Was ich allerdings bemerkt habe: Bei Beträgen bis einschl. 300€ ist diie Gebührenhöhe unabhängig vom Streitwert. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage." |
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Maike_08 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.03.2006 Beiträge: 71 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 01.09.08, 08:49 Titel: |
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Hallo zusammen,
danke für eure Antworten.
Ich hab jetzt heute morgen eine andere Kanzlei angerufen und dort zur Auskunft bekommen, dass die Anwaltskammer einem in solchen Dingen ebenfalls weiter helfen kann.
Ich versuche nun weiter dort jemanden ans Telefon zu bekommen.
Zitat: | Könnte es sein das mehrere Streitgegenstände im Laufe der Beratung entstanden sind? Könnte es sein, das hier der aktuelle Schätzwert des Streitgegenstandes berechnet wurde, und nicht der ihnen bekannte Einkaufswert? |
Ja, das will ich nun auch nochmal erfragen, da ich schriftlich nichts weiter vorliegen habe.
Dankeschön trotzdem,
Maike |
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Cicero FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.11.2005 Beiträge: 5793
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Verfasst am: 01.09.08, 09:02 Titel: |
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I-user hat folgendes geschrieben:: | Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben:: | Abgesehen davon besteht für Gebührenberechnung ein Mindeststreitwert von 300 EUR. | Wo steht das? |
Die Formulierung ist etwas ungenau. Was MAS meint, ist dass die Gebühren bei Gegenstandswerten zwischen 0 und 300 € einheitlich sind, es also keinen Unterschied macht, ob der Gegenstandswert 30 oder 300 € beträgt.
Quelle: § 13 Abs. 1 S. 1 RVG |
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I-user FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 5309 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 01.09.08, 10:55 Titel: |
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Danke, das ist ein guter Paragraph. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage." |
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Cicero FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.11.2005 Beiträge: 5793
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Verfasst am: 01.09.08, 11:18 Titel: |
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Und hier die Gebührentabelle. |
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Maike_08 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.03.2006 Beiträge: 71 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 02.09.08, 09:01 Titel: |
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Morgen!
Hab mir die Gebührentabelle jetzt mal angeschaut.
Was ich da aber nicht verstehe, dort steht Wert bis 600€ Gebühr 45€ wie kann dann bei einem Wert von 500€ eine Gebühr von 300€ enstehen?
Bitte, ich verstehe das wirklich nicht...
VG
Maike |
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I-user FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 5309 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 02.09.08, 09:06 Titel: |
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Das, was in der Tabelle steht, sind nicht die tatsächlichen Gebühren, sondern nur Beträge, die noch mit einem Koeffizienten zu multiplizieren sind (z.B. 1,3 oder 0,8 ) und ggf. mehrfach anfallen (z.B. für Briefschreiberei, Beratung, Klage, ...). Was nicht heißen soll, dass die 300€ korrekt sind. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage." |
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Cicero FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.11.2005 Beiträge: 5793
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Verfasst am: 02.09.08, 09:07 Titel: |
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Wie ist die Rechnung denn aufgeschlüsselt? Welche Gebührentatbestände werden dort genannt? |
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Maike_08 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.03.2006 Beiträge: 71 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 02.09.08, 09:33 Titel: |
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Cicero hat folgendes geschrieben:: | Wie ist die Rechnung denn aufgeschlüsselt? Welche Gebührentatbestände werden dort genannt? |
Ich kann das nur abtippen, weil das für mich böhmische Dörfer sind:
Gegenstandswert 500€
Geschäftsgebühr Sozialrecht gem § 3 RVG i.V.m. Nr. 2400 VV RVG 240€ *
Auslagenpauschale gem Nr. 7002 VV RVG 20€ *
Nettobetrag 260€
19% Umsatzst. gem. Nr.7008 VV RVG 49,40€
Gesamt 309,40€
Wie sich * zusammen setzt ist mir nicht klar...
Achso: Keine Klage, kein Gericht, nur Schriftwechsel (3Schreiben jeweils an die KV mit Kopie an mich, die RS -die Zahlung ablehnt- ) und zwei Mandantentermine |
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