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botafoch FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 20.09.2007 Beiträge: 246
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Verfasst am: 03.01.09, 20:00 Titel: ..wenn der Anwalt zu wenig beantragt |
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..aufgrund eines Rechenfehlers. Wo wird das im Urteil angesprochen?
Muss man die korrenkte Summe dann überhaupt noch ausrechnen, wenn die über dem Beantragten liegen würde? |
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cmd.dea FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.05.2008 Beiträge: 1872 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 03.01.09, 20:11 Titel: Re: ..wenn der Anwalt zu wenig beantragt |
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botafoch hat folgendes geschrieben:: | ..aufgrund eines Rechenfehlers. Wo wird das im Urteil angesprochen? |
An sich garnicht, es könnten sich höchstens Ausführungen dazu finden, dass eine verdeckte Teilklage vorliegt.
Zitat: | Muss man die korrenkte Summe dann überhaupt noch ausrechnen, wenn die über dem Beantragten liegen würde? |
Wenn man den Rest in einem weiteren Verfahren geltend machen will, sollte man das tun.
Gruß
Dea |
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botafoch FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 20.09.2007 Beiträge: 246
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Verfasst am: 03.01.09, 21:25 Titel: Re: ..wenn der Anwalt zu wenig beantragt |
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cmd.dea hat folgendes geschrieben:: |
Zitat: | Muss man die korrenkte Summe dann überhaupt noch ausrechnen, wenn die über dem Beantragten liegen würde? |
Wenn man den Rest in einem weiteren Verfahren geltend machen will, sollte man das tun. |
Will ich das?? Ich soll nur das Urteil schreiben..
Einfacher wäre es wohl, wenn ich die Klage insgesamt abweisen würde..  |
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botafoch FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 20.09.2007 Beiträge: 246
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Verfasst am: 04.01.09, 13:45 Titel: Re: ..wenn der Anwalt zu wenig beantragt |
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Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben:: | botafoch hat folgendes geschrieben:: | ..aufgrund eines Rechenfehlers. Wo wird das im Urteil angesprochen?
Muss man die korrenkte Summe dann überhaupt noch ausrechnen, wenn die über dem Beantragten liegen würde? |
Wieso sollte das im Urteil ausgesprochen werden? |
Weil es irgendwie voll blöd aussieht, wenn ich dem Kläger unkommentiert 250 E zuspreche und gleichzeitig das Entstehen eines 300 E Anspruchs prüfe und bejahe.
Und die beantragten 250 E beinhalten den Rest der Hauptforderung einschließlich falsch berechneter Zinsen. |
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Volker13 Gast
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Verfasst am: 04.01.09, 13:59 Titel: |
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@botafoch,
sind Sie Richter? |
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botafoch FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 20.09.2007 Beiträge: 246
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Verfasst am: 04.01.09, 14:01 Titel: |
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Jein- sagen wir Quasi Richter...
Referendariat, halt gerade am Gericht angefangen |
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botafoch FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 20.09.2007 Beiträge: 246
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Verfasst am: 04.01.09, 14:35 Titel: |
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Ok.. also die genauen Zahlen und Fakten schicke ich gerne als PM.
A kauft von B ein Auto zum Preis von 5000 E und zahlt nicht. Anwalt klagt auf 4000 E.
Soll ich die Entstehung des Kaufvertrags nun in Höhe von 4000 E annehmen oder wie??? Stimmt ja nicht.. |
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Abrazo FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.05.2005 Beiträge: 5941 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 04.01.09, 19:57 Titel: |
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Kann botafoch mit Sicherheit wissen, dass 1000 EUR nicht bereits auf andere Weise beglichen wurden, z.B dadurch, dass der alte Wagen in Zahlung genommen wurde, durch Anzahlung, Rabatt o.ä?
Sich in der geforderten Summe um 1/5 zu vertun und das während des Prozesses nicht zu merken, halte ich zwar für möglich, da es nichts gibt, was es nicht gibt, aber nicht für sehr wahrscheinlich. _________________ Grüße,
Abrazo |
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 04.01.09, 20:43 Titel: |
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Abrazo hat folgendes geschrieben:: | Kann botafoch mit Sicherheit wissen, dass 1000 EUR nicht bereits auf andere Weise beglichen wurden, z.B dadurch, dass der alte Wagen in Zahlung genommen wurde, durch Anzahlung, Rabatt o.ä? |
Ja, das weiß botafoch mit Sicherheit, da er nur das von den Parteien Vorgetragene zugrundelegen darf.
Zur Sache selbst:
Ich sehe bei den Entscheidungsgründen keine Probleme. "Der Kläger hat Anspruch auf Zahlung von 4.000,- EUR. Die Parteien haben einen Kaufvertrag geschlossen und einen Kaufpreis von 5.000,- EUR vereinbart. ... usw."
Warum der Kläger die Differenz nicht eingeklagt hat, hat den Richter grds. nicht zu interessieren. Falls das Ganze nach einem Versehen aussieht, hätte ein richterlicher Hinweis erfolgen müssen.
Als Referendar können Sie folgende Entscheidungsvorschläge machen:
- Urteil (s.o.o)
- Beschluss: Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung plus rechtlicher Hinweis.
Raten Sie mal, welchen Vorschlag der Ausbilder lieber sehen möchte.  _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
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cmd.dea FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.05.2008 Beiträge: 1872 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 04.01.09, 22:03 Titel: |
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Also jetzt mal aus reinem Interesse.
Wäre hier wirklich ein Hinweis möglich? Ob das ein Aspekt ist, den die Parteien offensichtlich übersehen haben, wüsste ich jetzt nicht (zumal der Anspruch ja auch nicht durch das Urteil verloren geht). Vom Ergebnis dieses Prozesse wäre das etwas ähnlich einem Hinweis auf die Verjährung.
Ich hätte da jedenfalls zunächst Bedenken (habe jetzt aber auch nicht nachgesehen oder länger darüber nachgedacht).
Gruß
Dea |
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Abrazo FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.05.2005 Beiträge: 5941 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 04.01.09, 22:50 Titel: |
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Zitat: | Ja, das weiß botafoch mit Sicherheit, da er nur das von den Parteien Vorgetragene zugrundelegen darf. |
Das sollte von mir ein Hinweis darauf sein, dass die Beschränkung auf das von den Parteien Vorgetragene vielleicht nicht ganz ohne Sinn und Verstand ist.
Frage (ich hab da keine Ahnung): wäre im schriftlichen Vorverfahren zumindest nicht der Hinweis möglich: "das Rechenwerk ist nicht schlüssig"?
Oder müsste dieser Hinweis nicht gegeben werden (falls tatsächlich kein 'Vergessen', sondern ein Rechenfehler vorliegt)? _________________ Grüße,
Abrazo |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 04.01.09, 23:38 Titel: |
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Abrazo hat folgendes geschrieben:: | wäre im schriftlichen Vorverfahren zumindest nicht der Hinweis möglich: "das Rechenwerk ist nicht schlüssig"? |
Wieso? Das Rechenwerk ist doch schlüssig; er hätte sogar nur einen Betrag unter 300 € im Rahmen einer Teilklage einklagen können (macht man ab und an, wenn man sich seiner Sache nicht sicher ist, um die Kosten niedrig zu halten). Unschlüssig wäre das Rechenwerk nur, wenn die Begründung weniger hergäbe als das Beantragte, nicht aber, wenn die Begründung mehr hingäbe.
Beste Grüße
Metzing _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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Abrazo FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.05.2005 Beiträge: 5941 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 05.01.09, 00:17 Titel: |
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Ne, Metzing, ich denke da schon an so richtige Rechenfehler, z.B. Zinsen 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 01.11.07 und gerechnet werden dann 60 Tage, weil der Rechenkünstler im Eifer des Gefechts "2007" übersehen hat.
Oder einer macht ne Aufstellung über nicht gezahlte und nur teilweise gezahlte Mieten und baut da einen offenkundigen Zahlendreher ein. _________________ Grüße,
Abrazo |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 05.01.09, 01:12 Titel: |
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Abrazo, es ist mir ziemlich schnurz, woran Du denkst, denn der Sachverhalt gibt uns hier ganz klar vor, was beantwortet werden soll. Wenn Du Dir einen eigenen Sachverhalt basteln und dazu Fragen stellen willst, kannst Du gerne einen eigenen Thread aufmachen, statt diesen zu kapern.
Beste Grüße
Metzing _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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Abrazo FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.05.2005 Beiträge: 5941 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 05.01.09, 09:18 Titel: |
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Zitat: | wenn der Anwalt zu wenig beantragt
..aufgrund eines Rechenfehlers. |
Zitat: | Und die beantragten 250 E beinhalten den Rest der Hauptforderung einschließlich falsch berechneter Zinsen. |
Wo ist die Abweichung vom Thema?
Vormundschaftsrichter schrieb:
Zitat: | Falls das Ganze nach einem Versehen aussieht, hätte ein richterlicher Hinweis erfolgen müssen. |
Wenn der nun aber nicht erfolgt ist, weil das keiner gemerkt hat, bis auf den wackeren Referendar botachtoch?
Dann hat botachtoch ein Problem, oder nicht? _________________ Grüße,
Abrazo |
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