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in der Waschanlage Transporter beschaedigt
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*Jessy*
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Anmeldungsdatum: 20.05.2005
Beiträge: 94

BeitragVerfasst am: 23.11.05, 08:53    Titel: in der Waschanlage Transporter beschaedigt Antworten mit Zitat

Hallo!
Mal angenommen, es faehrt jemand mit seinem Bus (Iveco Transporter) in eine Waschstrasse, die laut Schild bis 1.60m geht. Nach der Durchfahrt wuerde man feststellen, dass das Glasfiberdach des Busses beschaedigt, also eingedrueckt ist. Man ginge zurueck zum Betreiber, um die Sache zu klaeren. Dieser wuerde den Fahrzeugschein verlangen, in dem allerdings Hoehe 1.565m steht. Der Betreiber der Waschanlage wuerde sich nun selbst versuchen wollen das Dach zu reparieren.
Wie wuerde man sich in diesem Fall verhalten?
Danke fuer eure Hilfe
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jajosch
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Anmeldungsdatum: 02.03.2005
Beiträge: 644

BeitragVerfasst am: 23.11.05, 22:10    Titel: Antworten mit Zitat

Persönlich würde ich da keinen großen Wirbel drum machen, wenn er es tatsächlich schaffen sollte, das Dach zu reparieren. Man muss ja nicht immer wegen jeder Sache einen Anwalt konsultieren, auch wenn uns das ganz lieb ist Winken
_________________
Silent leges inter arma
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 23.11.05, 22:12    Titel: Antworten mit Zitat

Darauf muß sich aber niemand einlassen. Der Fahrzeugeigentümer hat einen Anspruch darauf, den Schaden in einer Fachwerkstatt/Iveco-Vertragswerkstatt seiner Wahl beheben zu lassen. Für derartige Fälle haben Waschstraßenbetreiber üblicherweise eine Haftpflichtversicherung.
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jajosch
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Anmeldungsdatum: 02.03.2005
Beiträge: 644

BeitragVerfasst am: 23.11.05, 22:23    Titel: Antworten mit Zitat

Richtig, man muss jedoch nicht immer ein Fiesling spielen oder nicht? Winken
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Silent leges inter arma
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*Jessy*
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Anmeldungsdatum: 20.05.2005
Beiträge: 94

BeitragVerfasst am: 24.11.05, 07:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
danke schon mal fuer die Antworten. Nur mal angenommen, es haette sich jetzt ein anderer Sachverhalt ergeben Lachen Naemlich dass der Transporter laut Papieren wohl 1.77m hoch ist aber in Wirklichkeit nur 1.60 ist... Mit den Augen rollen
So spielt das Leben, nun kann man dem Fahrzeughalter wohl vorwerfen, er haette die Waschanlage beschaedigt, oder? Geschockt
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Sunrabbit
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Anmeldungsdatum: 03.03.2005
Beiträge: 890

BeitragVerfasst am: 24.11.05, 08:59    Titel: Antworten mit Zitat

Aber 1,60 passt doch in die Waschanlage rein? Ich kann mir nicht vorstellen das für die Haftung die "theoretische" Angabe im KFZ-Brief wichtig ist sondern würde eher davon ausgehen das die echte Höhe ausschlaggebend ist. Und wenn die Waschanlage Autos bis 1,60 waschen können soll und das Auto auch 1,60 groß ist was soll da bitteschön verkehrt daran sein.
_________________
Gruß,
Sunrabbit

Mein Beitrag ist nur meine persöhnlich Meinung und bietet keinerlei Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.
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leonidas
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Anmeldungsdatum: 07.05.2005
Beiträge: 201
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 24.11.05, 09:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hä Ausrufezeichen Ausrufezeichen Ausrufezeichen
Höhe 1,60m, is dat ein tiefergelegter Flachtransporter Frage Frage Frage
Fahrzeughöhe 2,60m ergäb schon eher einen Sinn Mr. Green
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*Jessy*
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.05.2005
Beiträge: 94

BeitragVerfasst am: 24.11.05, 09:37    Titel: Antworten mit Zitat

oh, sorry. ich meine natuerlich 2,60m. Es geht nur darum ob die tatsaechliche Hoehe ausschlaggebend ist oder das was im Fahrzeugschein steht? Dort steht naemlich 2.77m und die Waschanlage ist nur bis 2.60m
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leonidas
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.05.2005
Beiträge: 201
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 24.11.05, 10:05    Titel: Antworten mit Zitat

Und wer hat jetzt das Fahrzeug vermessen, ein KFZ-Sachverständiger ?
An und für sich schon sehr risikofreudig, in eine Waschstrasse zufahren in der eine max. Höhe von 2,60m zulässig ist, wenn im Fahrzeugschein 2,77m steht und wieso differiert die Höhe immerhin um 17 cm ?
Als Waschstrassenbetreiber würde ich den Fall so klar auch wieder nicht sehen.
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*Jessy*
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Anmeldungsdatum: 20.05.2005
Beiträge: 94

BeitragVerfasst am: 24.11.05, 10:14    Titel: Antworten mit Zitat

Nun ja, der Kunde hatte vor der Einfahrt in die Waschanlage zusammen mit dem Juniorchef mit einem Zollstock gemessen und ist dabei auf 2.60 gekommen. Daraufhin sagte der Juniorchef, man koenne reinfahren. Das Fahrzeug wird heute aber von einem KfZ Gutachter vermessen und dabei duerften wohl so 2.62m herauskommen. Hat das dann Gueltigkeit?
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Sunrabbit
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Anmeldungsdatum: 03.03.2005
Beiträge: 890

BeitragVerfasst am: 24.11.05, 10:24    Titel: Antworten mit Zitat

Wer ist der Juniorchef? Chef von wem, vielleicht vom Betreiber der Waschanlage? Wenn der Betreiber der Waschanlage selbst gemessen und die Nutzung freigegeben hat dann könnte er sich auch schlecht aus der Verantwortung ziehen.
_________________
Gruß,
Sunrabbit

Mein Beitrag ist nur meine persöhnlich Meinung und bietet keinerlei Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.
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leonidas
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Anmeldungsdatum: 07.05.2005
Beiträge: 201
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 24.11.05, 10:25    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Juniorchef selber grünes Licht gibt, und dafür gibts hoffentlich Zeugen, die das bestätigen, würde meine Logik mir sagen, daß er dann für den Schaden auch aufkommen muß.
Aber sobald sich Juristen mit dem Fall befassen ist absolut nichts mehr klar und mit Logik hat dann das Ganze auch nicht mehr viel zutun.

Vor Gericht und auf hoher See, sind wir alle in Gottes Hand.
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*Jessy*
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Anmeldungsdatum: 20.05.2005
Beiträge: 94

BeitragVerfasst am: 24.11.05, 10:51    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, genau so war es. Der Juniorchef ist der Betreiber der Waschanlage, und der war dabei als der Farhzeugfuehrer den Bus gemessen hat und sagte, dann sei ja alles ok. Es gibt auch einen Zeugen, der hat allerdings etwas weiter weg gestanden... Au weia, das geht bestimmt nicht gut aus. Mit den Augen rollen

Ok, nur mal angenommen, wasweissich der Betreiber ist nicht schuld und der Juniorchef ist nicht schuld und auch sonst keiner ausser dem Fahrzeugfuehrer ist nicht schuld - wuerde ein (angenommener) Schaden an der Waschanlage denn irgendeine Vericherung bezahlen? Vielleicht die Kfz Haftplicht?
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 24.11.05, 11:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Jessy,

die Vollkaskoversicherung kann diesen Schaden übernehmen, wenn der Betreiber der Anlage tatsächlich nicht haften sollte.

Ich halte es allerdings für wahrscheinlich, dass hier der Betreiber haftet, weil er das Fahrzeug vorher gesehen und sogar vermessen hat und ausdrücklich das Befahren der Anlage zugelassen hat. Allerdings muss der Geschädigte das auch beweisen können.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Soweitweg
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Anmeldungsdatum: 01.03.2005
Beiträge: 190

BeitragVerfasst am: 24.11.05, 11:16    Titel: Antworten mit Zitat

Mogli hat folgendes geschrieben::

Ich halte es allerdings für wahrscheinlich, dass hier der Betreiber haftet, weil er das Fahrzeug vorher gesehen und sogar vermessen hat und ausdrücklich das Befahren der Anlage zugelassen hat.


Bei dem Verlauf, den diese fiktive Geschichte bisher genommen hat, kann man davon nicht unbedingt ausgehen. Im Grunde wissen wir ja ueberhaupt nicht, was da eigentlich passiert ist. Erst stimmten die angegebenen Masse nicht, dann erfahren wir so ganz nebenbei, dass der Juniorchef das Fahrzeug zusammen mit dem Fahrer vermessen und anschliessend die Anlage freigegeben hat. Inzwischen ist aus dem Juniorchef der Anlagenbetreiber geworden, der allerdings bei der Vermessung nicht mitgewirkt hat, sondern lediglich dabei stand.

Bin mal gespannt, wie weit sich diese Story im weiteren Verlauf noch veraendern und vom Eingangsposting entfernen wir *gg*
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