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kahela FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.01.2006 Beiträge: 59
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Verfasst am: 13.04.06, 18:18 Titel: Gewerbe mit unter 18 |
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Guten Tag,
ich würde gern erfahren, ob es möglich ist mit unter 18 Jahren ein Gewerbe zu eröffnen.
Ich habe von einem Fall gehört, wo das möglich war ...
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Mfg kahela |
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hanfsamen Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 17.02.2005 Beiträge: 229 Wohnort: Münster
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Verfasst am: 13.04.06, 19:16 Titel: |
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Mit Zustimmng der gesetzlichen Vertreter grundsätzlich ja. |
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kahela FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.01.2006 Beiträge: 59
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Verfasst am: 13.04.06, 19:18 Titel: |
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Ok - Danke.
Weißt du zufällig auch, wo man sich über die Sachen informieren kann, z.B. was für Steuern man abführen muss, was man für Pflichtet hat usw. kennst du da eine gute Seite ?
Mfg kehela |
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hanfsamen Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 17.02.2005 Beiträge: 229 Wohnort: Münster
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Verfasst am: 13.04.06, 19:22 Titel: |
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Du musst 16% Umsatzsteuer abführen und deinen Reingewinn mit 15-42% versteuren (Einkommenssteuer/Körperschaftssteuer). Dann kommen die Kosten für deine Versicherungen.
Die Frage ist eher, ob du die Zeit für ein Gewerbe hast und die notwendigen Qualifikationen.
Was willst du den machen? |
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kahela FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.01.2006 Beiträge: 59
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Verfasst am: 13.04.06, 19:23 Titel: |
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Zeit hab ich allerhand Aber wenn ich das schon wieder höre, das ich gleich 15-42% vom Gewinn abgeben soll ...
Ich wollte ein Hosting aufmachen ( Also Internetspeicherplatz anbieten mit Domains usw ) |
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hanfsamen Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 17.02.2005 Beiträge: 229 Wohnort: Münster
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Verfasst am: 13.04.06, 19:29 Titel: |
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Dann also eine Dienstleistung. Bei den Rechnungen, die du deinen Kunden ausstellst, musst du die Mehrwertsteuer mitangeben. Diese 16% müssen monatlich ans Finanzamt abgeführt werden. Den Reingewinn den du erwirtschaftest (Einnahmen netto - Ausgaben netto) muss bei der Einkommenssteuererklärung jährlich angegeben werden und wird versteuert mit 15 - 42 %. Allerdings hast du einen jährlichen Freibetrag von 24.500 €.
Kosten der Gewerbeanmeldung: 20 €. Du hast Buchführungspflicht. |
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kahela FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.01.2006 Beiträge: 59
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Verfasst am: 13.04.06, 19:32 Titel: |
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Das heißt, wenn ich weniger als 24.500€ Reingewinn mache, muss ich auch keine Steuerklärung machen, oder doch eine machen und keine Steuern abführen ? ( außer an das Finanzamt ) |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 13.04.06, 19:37 Titel: |
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Das hier hanfsamen hat folgendes geschrieben:: | Du musst 16% Umsatzsteuer abführen und deinen Reingewinn mit 15-42% versteuren (Einkommenssteuer/Körperschaftssteuer). Dann kommen die Kosten für deine Versicherungen. | und das hier hanfsamen hat folgendes geschrieben:: | Bei den Rechnungen, die du deinen Kunden ausstellst, musst du die Mehrwertsteuer mitangeben. Diese 16% müssen monatlich ans Finanzamt abgeführt werden. Den Reingewinn den du erwirtschaftest (Einnahmen netto - Ausgaben netto) muss bei der Einkommenssteuererklärung jährlich angegeben werden und wird versteuert mit 15 - 42 %. Allerdings hast du einen jährlichen Freibetrag von 24.500 €. Kosten der Gewerbeanmeldung: 20 €. Du hast Buchführungspflicht. | ist ein schönes Beispiel dafür, warum es hier Forenregeln gibt - die Aussagen sind in dieser Absolutheit schlicht falsch!
Kahela, informieren Sie sich bei einer IHK in Ihrer Nähe. Dort wird man Ihnen auch mögliche weitere Anlaufstellen (Gründerberatung etc.) nennen können. Und, auch wenn es übertrieben klingen mag: konsultieren Sie auf jeden Fall einen Anwalt und evtl. auch einen Steuerberater! _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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hanfsamen Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 17.02.2005 Beiträge: 229 Wohnort: Münster
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Verfasst am: 13.04.06, 19:45 Titel: |
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Check mal deine PM-nachrichten. |
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kahela FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.01.2006 Beiträge: 59
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Verfasst am: 13.04.06, 19:49 Titel: |
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Ja ich habs gelesen Ich werd mal durchrechnen ob das was für mich bringt  |
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hanfsamen Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 17.02.2005 Beiträge: 229 Wohnort: Münster
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Verfasst am: 14.04.06, 13:29 Titel: |
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Biber hat folgendes geschrieben:: | die Aussagen sind in dieser Absolutheit schlicht falsch! |
Das sollte ja nur einen allgemeinen Eindruck von dieser Thematik vermitteln. Natürlich gibt es da noch eine Menge mehr. Es ist immer von Fall zu Fall gesondert zu betrachten. |
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FM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 7320
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Verfasst am: 14.04.06, 13:40 Titel: |
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hanfsamen hat folgendes geschrieben:: | Den Reingewinn den du erwirtschaftest (Einnahmen netto - Ausgaben netto) muss bei der Einkommenssteuererklärung jährlich angegeben werden und wird versteuert mit 15 - 42 %. Allerdings hast du einen jährlichen Freibetrag von 24.500 €.
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Schön wär's
Der Freibetrag liegt bei 7.664 Euro jährlich für einen Alleinstehenden. Bei einem Gewinn von 24.500 Euro ist eine Einkommensteuer von 4.124,00 Euro und Soli-Zuschlag von 226,82 Euro zu zahlen (bezogen auf 2005). Sonderausgaben wären natürlich vorher zu beachten.
Du hast vermutlich Einkommen- mit Gewerbesteuer verwechselt. |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 14.04.06, 13:52 Titel: |
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hanfsamen hat folgendes geschrieben:: | Das sollte ja nur einen allgemeinen Eindruck von dieser Thematik vermitteln. Natürlich gibt es da noch eine Menge mehr. Es ist immer von Fall zu Fall gesondert zu betrachten. | Ach was, tatsächlich? Dann schreiben Sie das doch auch so hin und stellen nicht irgendwelche Behauptungen auf, die nicht haltbar sind!  _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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hanfsamen Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 17.02.2005 Beiträge: 229 Wohnort: Münster
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Verfasst am: 14.04.06, 14:49 Titel: |
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Stimmt die 24.500 waren bei er Gewerbesteuer. Hab ich gestern (als ich nicht ganz nüchtern war) etwas durcheinnander geworfen. Der Satz musste eigentlich lauten: Allerdings hast du einen jährlichen Freibetrag von 24.500 € bei der Gewerbesteuer. Und wenn man ein guter Buchhalter ist bleibt man auch leicht darunter...(z. B. einen neuen Firmenwagen kaufen im Dezember)  |
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Rechtsverdreher FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 50
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Verfasst am: 14.04.06, 20:55 Titel: |
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hanfsamen hat folgendes geschrieben:: | Mit Zustimmng der gesetzlichen Vertreter grundsätzlich ja. |
Um ein Gewerbe als Minderjähriger anzumelden braucht man grund- und zusätzlich die Bestätigung des Vormundschaftsgerichts. §112 BGB. |
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