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iaf61 Interessierter
Anmeldungsdatum: 09.11.2006 Beiträge: 5
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Verfasst am: 09.11.06, 19:28 Titel: Schuldfrage - ins Bett uriniert |
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Hallo,
es dreht sich um folgenden Tatbestand:
Eine Person B schlief bei einer Person A auf einem Schlafsofa. Morgens bemerkte Person B, dass sie ins Sofa uriniert hat. Die private Haftpflichtversicherung wurde angeschrieben, doch der Fall wurde abgewiesen, da Person B "kein schuldhaftes Verhalten" vorzuwerfen sei.
Wenn sich Person B nun weigert den Schaden privat zu übernehmen, gibt es wirklich keine rechtliche Möglichkeit Schadensersatz von Person B zu verlangen?
Gruß |
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Rembrandt FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.08.2005 Beiträge: 2634 Wohnort: Saarbrücken
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Verfasst am: 09.11.06, 20:44 Titel: |
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Die private Haftpflichtversicherung prüft, ob ein Verschulden ihres Versicherungsnehmers vorliegt. Ist dies nicht der Fall, wovon einmal hier ausgegangen werden soll, dann ist der Versicherungsnehmer auch nicht schadensersatzpflichtig.
§ 823 BGB setzt ein Verschulden voraus. |
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iaf61 Interessierter
Anmeldungsdatum: 09.11.2006 Beiträge: 5
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Verfasst am: 09.11.06, 21:10 Titel: |
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Ersteinmal danke für Ihre Antwort.
Aber kann es wirklich sein, dass ich nun für seinen verrichteten Schaden haften muss? (Der Schaden beläuft sich auf 600€) |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 09.11.06, 21:50 Titel: |
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| iaf61 hat folgendes geschrieben:: | | Aber kann es wirklich sein, dass ich nun für seinen verrichteten Schaden haften muss? |
Nein, Sie müssen in diesem Zusammenhang für fast gar nichts haften. Aber Person A bleibt auf ihrem Schaden sitzen, weil Person B im Schlaf gehandelt (= uriniert) hat und somit in einem Zustand, in dem Person B - ähnlich wie bei Bewußtlosigkeit oder "geistiger Umnachtung" - für entstehende Schäden nicht verantwortlich zu machen ist.
Beste Grüße
Metzing _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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iaf61 Interessierter
Anmeldungsdatum: 09.11.2006 Beiträge: 5
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Verfasst am: 10.11.06, 20:01 Titel: |
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Danke für Ihre Antwort!
Das einzige Problem ist, dass ich Person A bin  |
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Rembrandt FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.08.2005 Beiträge: 2634 Wohnort: Saarbrücken
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Verfasst am: 10.11.06, 20:40 Titel: |
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"Casus sentit dominus."
"The loss lies where it falls."
Zwei Rechtsgrundsätze. |
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Opafranke Interessierter
Anmeldungsdatum: 07.06.2006 Beiträge: 11
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Verfasst am: 10.11.06, 22:38 Titel: |
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Meiner Meinung nach ist eine Ablehnung durch die Versicherung nicht berechtigt.
Ich denke schon, dass hier ein schuldhaftes Verhalten vorliegt, schließlich hat Person A Person B nicht erlaubt, ins Schlafsofa zu urinieren und ist deshalb verantwortlich für den Schaden. |
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iaf61 Interessierter
Anmeldungsdatum: 09.11.2006 Beiträge: 5
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Verfasst am: 11.11.06, 01:04 Titel: |
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| Rembrandt hat folgendes geschrieben:: | "Casus sentit dominus."
"The loss lies where it falls."
Zwei Rechtsgrundsätze. |
Sicherlich richtig, aber meiner Meinung nach sollte jeder der einen Schaden verursacht, diesen auch ersetzen. Schließlich war es von Person A eine Gefälligkeit für Person B... |
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Duisburger FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.03.2006 Beiträge: 665
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 11.11.06, 02:35 Titel: |
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Also hier ist ja wohl ganz eindeutig A schuld!
Was stellt der sein Sofa denn auch dort hin, wo andere Leute urinieren!? |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 11.11.06, 07:46 Titel: |
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| Opafranke hat folgendes geschrieben:: | | Ich denke schon, dass hier ein schuldhaftes Verhalten vorliegt, schließlich hat Person A Person B nicht erlaubt, ins Schlafsofa zu urinieren und ist deshalb verantwortlich für den Schaden. | Schuldhaft oder nicht wird nun mal nicht an erlaubt oder nicht festgemacht.  _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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asphaltsurfer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.11.2005 Beiträge: 2023 Wohnort: Stuttgart
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Verfasst am: 11.11.06, 22:31 Titel: |
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| Zitat: | | doch der Fall wurde abgewiesen, da Person B "kein schuldhaftes Verhalten" vorzuwerfen sei. |
Bezüglich des Ins-Bett-Pinkeln wohl nicht. Wird er ja nicht "mit Absicht" gemacht haben.
Man könnte sich aber trotzdem fragen, warum B ins Bett gemacht hat. Ist B ein Kleinkind? Ein Greis? Oder keins von beidem, leidet aber an Blasenschwäche? Passiert ihm das öfters? Letzterenfalles könnte man, finde ich, argumentieren, dass er damit hätte rechnen müssen und sein Verschulden darin besteht, keine Unterlage oder einen anderen Schutz benutzt zu haben. Oder er weiß, dass er immer dann ins Bett macht, wenn er zu viel Gin Tonic trinkt . In einem solchen Fall könnte man, im Sinne einer actio libera in causa (Schuldvorverlagerung) sagen, sein Verschulden besteht nicht im Urinieren, aber im Gin Tonic-Trinken .
Es fehlt natürlich die komplette background information, das war jetzt alles sehr wild spekuliert .
edit: ganz abgesehen davon haben wir ja immernoch § 829 BGB. Haftet B nicht, weil er schlafend einen Schaden verursacht hat, muss er den Schaden dennoch ersetzen, wenn ihm dies zuzumuten ist. Grob gesagt: wenn er es sich, im Gegensatz zum Geschädigten, viel eher leisten kann, den Schaden zu ersetzen. |
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iaf61 Interessierter
Anmeldungsdatum: 09.11.2006 Beiträge: 5
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Verfasst am: 11.11.06, 23:51 Titel: |
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Also hier das Backgroundwissen:
Person B ist ein 18 jähriger junger Mann der an diesem Abend mit Person A auf einer Party war, beide tranken reichlich Alkohol und Person A verschwand einige Stunden vor Person B. Nachdem Person A zu Hause war, wurde er von Person B aus dem Schlaf gerissen und nach einer Schlafmöglichkeit gefragt. Aus Freundschaft lies A dies, etwas widerwillig, aus Freundschaft zu.
Der Rest der Geschichte ist ja bekannt.
Jedenfalls schrieb Person B seiner Versicherung, dass er eine Erkältung hatte (der Alkoholkonsum wurde nicht erwähnt). |
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Duisburger FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.03.2006 Beiträge: 665
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Verfasst am: 12.11.06, 02:14 Titel: |
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| iaf61 hat folgendes geschrieben:: | Also hier das Backgroundwissen:
Person B ist ein 18 jähriger junger Mann der an diesem Abend mit Person A auf einer Party war, beide tranken reichlich Alkohol und Person A verschwand einige Stunden vor Person B. Nachdem Person A zu Hause war, wurde er von Person B aus dem Schlaf gerissen und nach einer Schlafmöglichkeit gefragt. Aus Freundschaft lies A dies, etwas widerwillig, aus Freundschaft zu.
Der Rest der Geschichte ist ja bekannt.
Jedenfalls schrieb Person B seiner Versicherung, dass er eine Erkältung hatte (der Alkoholkonsum wurde nicht erwähnt). |
das ändert aber nichts am bereits hier ge(be-)schriebenen ergebnis _________________ MfG,
Duisburger
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asphaltsurfer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.11.2005 Beiträge: 2023 Wohnort: Stuttgart
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Verfasst am: 12.11.06, 10:56 Titel: |
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| Zitat: | | Jedenfalls schrieb Person B seiner Versicherung, dass er eine Erkältung hatte |
Äh...na und?  |
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