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Gekündigter Kredit
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Perana
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.01.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 26.01.07, 15:30    Titel: Gekündigter Kredit Antworten mit Zitat

Die Bank hat 2002 meinen Kredit gekündigt. Seitdem habe ich nichts mehr gehört. Nachfragen werden auch nicht beantwortet.

Wann verjährt diese Forderung?
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 27.01.07, 05:39    Titel: Antworten mit Zitat

Die Forderung ist seit dem Ablauf des 31.12.2005 verjährt.
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Carlton
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Anmeldungsdatum: 23.01.2007
Beiträge: 391
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 27.01.07, 13:06    Titel: Re: Gekündigter Kredit Antworten mit Zitat

Zitat:
[quote="Perana"]Die Bank hat 2002 meinen Kredit gekündigt. Seitdem habe ich nichts mehr gehört. Nachfragen werden auch nicht beantwortet.



Habe mal interessenhalber ne Frage zu Ihrem Fall:

Ist ein Vollstreckungsbescheid eingegangen, nachdem der Kredit gekündigt wurde??

Wäre es dann nicht so, dass der VB, der einen Titel darstellt, die Verjährungsfrist unterbricht?

Carlton ist da unwissend/unsicher...... Geschockt
_________________
Recht haben ist nicht gleich Recht kriegen !
Gerne nehme ich reichlich grüne Punkte entgegen Winken
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 27.01.07, 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wäre es dann nicht so, dass der VB, der einen Titel darstellt, die Verjährungsfrist unterbricht?

Das tut der VB in der Tat, aber: Wenn die Bank einen VB hätte, würde sie ihn wahrscheinlich schon vollstreckt haben.
Mit sowas lässt man sich i.d.R. nicht soooo lange Zeit Winken
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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Carlton
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.01.2007
Beiträge: 391
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 27.01.07, 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Das tut der VB in der Tat, aber: Wenn die Bank einen VB hätte, würde sie ihn wahrscheinlich schon vollstreckt haben.
Mit sowas lässt man sich i.d.R. nicht soooo lange Zeit Winken
[/quote]


Ja, das denke ich auch,

aber schön, dass sich mein theoretisches Unwissen als theoretisches Wissen entpuppt hat Lachen


Grüße aus dem Emsland Auf den Arm nehmen
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Perana
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.01.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 27.01.07, 21:47    Titel: Weitere Informationen Antworten mit Zitat

Danke zunächst an Alle, die sich die Mühe gemacht haben zu antworten.

Ich habe am 02.09.2002 (oder 3. 9.) folgendes Schreiben bekommen:

xyz, den 01.09.2002

Betr.: Kredit Nr. 1234567890

Sehr geehrte Frau Perana

Hiermit kündigen wir den obigen Kreditvertrag zum 30.09.2002.

Seitdem habe ich nichts, aber auch wirklich nichts mehr davon gehört.......

Und nun?

Danke und Grüsse

Perana
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Carlton
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.01.2007
Beiträge: 391
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 27.01.07, 22:18    Titel: Re: Weitere Informationen Antworten mit Zitat

Zitat:
Hiermit kündigen wir den obigen Kreditvertrag zum 30.09.2002.

Seitdem habe ich nichts, aber auch wirklich nichts mehr davon gehört.......


Pauschal würde ich mich nebelhoernchen anschliessen:

Die Forderung ist mit Ablauf des 31.12.2005 verjährt. Früher betrug die regelmäßige Verjährungsfrist 30 Jahre (vgl. § 195 BGB a.F.). Sie wird nun (01.01.2002) auf drei Jahre herabgesetzt (vgl. § 195 BGB n.F.)

Verjährung bedeutet allgemein, den durch Zeitablauf eintretenden Verlust der Durchsetzbarkeit von Rechten und Forderungen. Das heißt, ein verjährter Anspruch besteht weiterhin, jedoch kann der Schuldner nach Eintritt der Verjährung die Leistung (bzw. Zahlung) verweigern (vgl. § 214 BGB n.F.). Hieran hat sich auch durch die Änderung des Verjährungsrechts durch das Schuldrechtsmodernierungsgesetz nichts geändert.

Liebe Grüße
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 28.01.07, 00:14    Titel: Re: Weitere Informationen Antworten mit Zitat

Carlton hat folgendes geschrieben::
Verjährung bedeutet allgemein, den durch Zeitablauf eintretenden Verlust der Durchsetzbarkeit von Rechten und Forderungen. Das heißt, ein verjährter Anspruch besteht weiterhin, jedoch kann der Schuldner nach Eintritt der Verjährung die Leistung (bzw. Zahlung) verweigern (vgl. § 214 BGB n.F.). Hieran hat sich auch durch die Änderung des Verjährungsrechts durch das Schuldrechtsmodernierungsgesetz nichts geändert.

Stimmt, auf die Verjährung muss man sich auch berufen.
Also wenn doch noch etwas von der Bank kommen sollte, schreibt der Kunde einfach zurück: "Ich erhebe die Einrede der Verjährung."
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Perana
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.01.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 28.01.07, 09:30    Titel: Danke an alle!!!! Lieber Gruss Perana (o. w. T.) Antworten mit Zitat

Danke.
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elemic
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 277

BeitragVerfasst am: 28.01.07, 17:38    Titel: Antworten mit Zitat

Interessieren würde mich noch eins:
Gab es für den Kredit einen Bürgen an den sich die Bank zwischenzeitlich gewand und der den Kredit getilgt hat?
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Perana
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.01.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 28.01.07, 18:39    Titel: @Elemic Antworten mit Zitat

Nein, es gab keinen Bürgen.

Gruss

Perana
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 28.01.07, 19:03    Titel: Antworten mit Zitat

Na dann - Glückwunsch
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Carlton
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Anmeldungsdatum: 23.01.2007
Beiträge: 391
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 28.01.07, 20:19    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
report hat folgendes geschrieben::
Na dann - Glückwunsch



Soviel Glück hätte ich dann auch sehr gern Winken
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Perana
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Anmeldungsdatum: 25.01.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 28.01.07, 20:59    Titel: Nochmalige Nachfrage..... Antworten mit Zitat

Wie schon mal geschrieben, habe ich ja seit September 02 nichts mehr von der Bank gehört. Innert welcher Zeit hätte denn der VB kommen müssen.....(nur um jetzt sicher zu gehen)....

Grüsse

Perana
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Carlton
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.01.2007
Beiträge: 391
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 29.01.07, 07:24    Titel: Re: Nochmalige Nachfrage..... Antworten mit Zitat

Zitat:
Innert welcher Zeit hätte denn der VB kommen müssen.....(nur um jetzt sicher zu gehen)....



Naja, ich denke logischerweise irgendwann im Laufe der Verjährungsfrist, gelle ?! Lachen

Viell wäre es auch mal interessant, was bei Ihnen in der SCHUFA bzgl des gekündigten Kredits drinsteht, einfach mal online schauen, oder sich nen Ausdruck zukommen lassen.
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