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Arbeitszeugnis
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miau
Gast





BeitragVerfasst am: 28.09.04, 22:09    Titel: Re: Arbeitszeugnis Antworten mit Zitat

übermüdete miau hat folgendes geschrieben::
" Hat der Arbeitnehmer über einen Zeitraum von zehn bis zwölf Monaten seinen Zeugnisanspruch nicht geltend gemacht, so kann in der Regel der Arbeitgeber darauf vertrauen, dass er nicht mehr verpflichtet ist, ein entsprechendes Zeugnis auszustellen (vgl. BAG vom 17.02.1988, NZA 1988, 427; LAG Düsseldorf vom 11.11.1994, DB 1995, 1135)."

siehe: http://www.forum.de/de/forum/karriere/expertentipp/arbeitsrecht/arbeitszeugnis_nachtraegl.html

Ich habe auch schon von einem kürzeren Zeitraum gelesen (ca. 6 Monate), da ich das aber nicht belegen kann, lass ich das einfach unbewiesen stehen...

<mag jeder draus machen was er/sie will>

Ausschlussfrist erwähnte ich - glaub ich - schon.

miau (müde)


Bitte alles hier zitierte streichen! Mit den Augen rollen (und da das einfach nicht geht, bitte ich um Entschuldigung für den Blödsinn und gelobe Besserung)

MfG miau
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Injuve
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 860

BeitragVerfasst am: 28.09.04, 22:20    Titel: Re: Arbeitszeugnis Antworten mit Zitat

Ist doch kein Blödsinn - immerhin orientiert sich z.B. das LAG Hamm in seiner Begründung an der BAG Entscheidung. Winken
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miau
Gast





BeitragVerfasst am: 28.09.04, 22:28    Titel: Re: Arbeitszeugnis Antworten mit Zitat

Injuve hat folgendes geschrieben::
Ist doch kein Blödsinn - immerhin orientiert sich z.B. das LAG Hamm in seiner Begründung an der BAG Entscheidung. Winken


Danke für den Trost Injuve! Du machst mir wieder Mut. Aber ich werde trotzdem in Zukunft besser nicht nachtrumgeisternd antworten.

MfG miau *schnurrr*

Smilie
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