Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Zettel schreiben - Lehrer darf laut vorlesen?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Zettel schreiben - Lehrer darf laut vorlesen?
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
windalf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 21.01.08, 19:43    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

aber warum sollten Daten, die der Betreffende selbst veröffentlicht, noch irgendwie schützenswert sein?

Dazu habe ich selbst keine Meinung (nur dazu dass es sich um Daten handelt)...
_________________
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 21.01.08, 20:03    Titel: Antworten mit Zitat

0Klaus hat folgendes geschrieben::
Hallo,

nur die Lehrerin war nicht als Empfänger des Zettels gedacht. Was wäre, wenn Person A der Person B auf offener Straße einen offenen Liebesbrief gibt, ein Polizist das sieht und den Zettel einfach mal wegnimmt und laut vorlesen würde.

Nicht alles was hinkt, ist auch ein Vergleich.

"Zettelchen Verschicken" während des Unterrichts ist als Störung des Unterrichts zu Recht verboten. Durch den Eingriff des Zettel-Wegnehmens wird Recht und Ordnung wiederhergestellt. Das Vorlesen könnte als "pädagogische Maßnahme" (wegen mobbing z. B.) oder als "erzieherische Maßnahme" durchgehen.

Wenn "Person A der Person B auf offener Straße einen offenen Liebesbrief gibt" ist das nicht verboten; es besteht kein Grund, einzugreifen. Selbst wenn es einen Grund zur Beschlagnahme gäbe (A wird observiert, weil er angeblich eine Straftat plant), kann ich mir keinen sinnvollen Grund vorstellen, das Ganze auch noch vorzulesen - im Gegenteil; Ermittlungsergebnisse bedürfen ggf. der Geheimhaltung.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
hispanola
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.07.2005
Beiträge: 93

BeitragVerfasst am: 21.01.08, 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

@ mitternacht

Zitat:
(mehr überredet als überzeugt)


Vielleicht hilft neben dem Blick ins BDSG auch einer ins Landesbeamtenrecht, in dem zur Verschwiegenheit auch was zu finden ist - z.B. im LBG BaWü steht "Der Beamte hat, auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, über die ihm bei seiner amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren."
Für wen Beamtenrecht nicht gilt, hat ähnlich lautendes im Arbeitsvertrag stehen.

Zitat:
Durch den Eingriff des Zettel-Wegnehmens wird Recht und Ordnung wiederhergestellt.


Da stimme ich Dir vollkommen zu. Darüber hinausgehendes wird aber sicher nicht noch mehr Recht und Ordnung herstellen.

Zitat:
Das Vorlesen könnte als "pädagogische Maßnahme" (wegen mobbing z. B.) oder als "erzieherische Maßnahme" durchgehen.


Die Leitmotive einer Maßnahme können nur Prävention und Beseitigung einer Störung sein und dies wurde bereits mit der Wegnahme erreicht - für was also dieses "Obendraufsetzen"? Das halte ich aus pädagogischer Sicht für mehr als bedenklich und ist - je nach Inhalt des Textes - sicher auch ausgesprochen kontraproduktiv.

Zitat:
Und durch "Vorlesen" wird das "Publikum" ja nicht vergrößert, es ist dieselbe Klassengemeinschaft, durch deren Hände der Zettel vorher auch schon ging.


Aus eigener Erfahrung (zugegeben schon ein paar Jährchen her): Solche Zettel nehmen nie den Weg durch die ganze Klasse und der Absender wählt den "Postweg" durchaus mit Bedacht um ungewünschtes Publikum außen vor zu halten. Sehr glücklich
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2
Seite 2 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.