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Die Firma hat mir vorher mit email mitgeteilt, dass sie "nur Fahrtkosten, max. in Höhe einer Bahnfahrt Kl. 2 sowie öffentlicher Verkehrsmittell erstattet".
Kleiner Hinweis an Rechtminus:
Das Schwarze sind die Buchstaben. Wer sie lesen kann, ist eindeutig im Vorteil.
Hallo!
Das mit Streitstifter bin ich es nicht gewesen. Bestimmt einer der Politiker der das BSHG und all diese gute Gesetze beseitigt hat und jetzt will auch die Minus.
Ich habe Dir mitgeteilt dass Du Anspruch auf die Kostenerstattung hast. Musst zum Gericht gehen und die Kosten zwangsvollstrecken.
Du bist dumm wenn Du das nicht tust!
MfG
rechtminus
ps an dem anderem Schreiber: Wetten, Du bist kaputt, man muss nur pussssten und Du brichst zusammen?
Meine Fragen:
1. Kann denn diese Firma einfach die Kostenübernahme für die Übernachtung, Taxi und Spesen einfach verweigern? Ist denn die Firma heir nicht erstattungspflichtig?
2. Was kann ich machen.
Ich bin dankbar für jeden Tipp
Hallo!
1. Die Firma muss die Kosten erstatten. Hat sie schliesslich bei Einladung nicht ausgeschlossen.
2. Klagen auf die Erstattung der Kosten die mit der Vorstellung in Verbindung sind.
Drohung ist unzulässig. Wer droht sündet.
Wenn Dir jemand androht, unter die Drohung den lieben Gott zu lieben, dann ist diese Person gegenüber dem lieben Gott nicht gläubig. Der lieber Gott braucht Liebe. Die Drohung hindert aber den Weg zum lieben Gott, ihn mit Herzen zu lieben.
Wer durch Drohung den lieben Gott liebt, der liebt den lieben Gott nicht wirklich, weil derjenige nur Angst hat, den lieben Gott nicht zu lieben, und ihn nur deshalb liebt.
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