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Mieter kündigt, will dann aber doch nicht raus.
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 00:19    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Und es empfiehlt sich ein Fachanwalt für Mietrecht,
Mit den Augen rollen Es ist doch immer wieder erstaunlich, daß dieser Unfug immer noch verbreitet wird. Zu dem, was den (nicht vorhandenen) Unterschied zwischen Fachanwalt und anderem Anwalt ausmacht, beispielsweise diese Diskussion.

Beste Grüße

Metzing
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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SLash
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 427

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 06:21    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Und es empfiehlt sich ein Fachanwalt für Mietrecht,
Mit den Augen rollen Es ist doch immer wieder erstaunlich, daß dieser Unfug immer noch verbreitet wird. Zu dem, was den (nicht vorhandenen) Unterschied zwischen Fachanwalt und anderem Anwalt ausmacht, beispielsweise diese Diskussion.

Beste Grüße

Metzing

Ich sehe hier schon einen Unterschied. Zunächst ist im Titel ein "Fach" bezeichnet, was dem Leser suggeriert hier würde es sich um einen Spezialisten handeln. Tatsächlich kann sich unter einem Fachanwalt sowie unter einem Anwalt ein Spezialist "verstecken". Der Titel Fachanwalt sagt eben nichts über die Qualitäten eines Anwaltes aus, genauso wenig wie die "Interessengebiete" die die Anwälte meist angeben. Die Suche nach einem "guten" Anwalt geht meist über die Mundpropaganda.
Ich suche mir meinen Anwalt, indem ich in eine Gerichtsverhandlung gehe und die Arbeit der Anwälte beobachte. Dort erkenne ich ihr Auftreten, wie vorbereitet sie sind und wie sie argumentieren etc. ...
Den letzten den ich sah, emfpand ich als arrogantes A......, aber er war gut vorbereitet und hat dazu noch gewonnen.
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Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten.
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frischebrise
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Anmeldungsdatum: 12.08.2006
Beiträge: 639

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 12:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Einhaltung der Gesetze wurde ja schon hinlänglich dargelegt. Verstehe nur nicht, warum jetzt - nach eingegangener Kündigung des Mieters - der VM. noch fristlos kündigen will und sich weiteren Hürden und Gefahren - durch Heilung/Zahlung aussetzen will.

Der M. hat gekündigt. Warum er nicht auszieht, soll er dem Richter erklären. Hier ist doch der VM. zunächst in einer besseren Position. ( Siehe auch & 571 (1 u.2 ) BGB)

Für den Fall einer Zwangsräumungsklage nachfolgend etwas zur Schadensminimiereung:
Zitat:

Bitte die Forenregeln hinsichtlich der Zitierung fremder Texte beachten. Ein so langer Text wie hier VERLETZT Urheberrechte. Metzing

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Der Stein des Anstoßes ist meist nichts Anderes als ein Körnchen Wahrheit.

grüsse
frischebrise
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 13:51    Titel: Antworten mit Zitat

Na ja, die Problematik ist, daß wir die zeitlichen Abläufe nicht genau kennen. Wir wissen nicht, zu wann der Mieter gekündigt hat und wie lange das Mietverhältnis über diesen Zeitraum hinaus fortgesetzt worden ist. In einer länger dauernden Fortsetzung des Mietverhältnisses nach einer mieterseitigen Kündigung könnte der konkludente Abschluss eines neuen Mietvertrages oder ein konkludenter Verzicht auf die Rechtswirkungen der Kündigung liegen, so daß sich durchaus eine vermieterseitige außerordentliche Kündigung empfehlen könnte, um auf der sicheren Seite zu sein. Wir wissen einfach zu wenig über den Sachverhalt, um das beurteilen zu können.

Beste Grüße

Metzing
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occu
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Anmeldungsdatum: 29.11.2006
Beiträge: 59

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 12:40    Titel: Antworten mit Zitat

also es dreht sich tatsächlich um den zeitraum.... um eine möglichst schnell weitervermietung vornehmen zu können, muss ja der M möglichst schnell raus, da dies aber wohl nicht abzusehen ist, muss ja räumungsklage eingereicht werden.

hierraus ergibt sich, dass der VM fristlos kündigen muss um zeit zu gewinnen, die er ggf für die räumungsklage benötigt (bzw. diese verkürzt) -- konfus ausgedrückt, bin aber sicher beim 2ten lesen weiß jeder was gemeint ist.
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occu
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.11.2006
Beiträge: 59

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 12:02    Titel: Antworten mit Zitat

so nochmal eine nummer weiter....
M zieht zum termin der fristlosen kündigung (vermutlich)aus, erscheint allerdings nicht zum Übergabetermin. Somit hat der VM keine Schlüssel und weiß ja zur Zeit sowieso nicht, ob die Wohnung geräumt ist.

Sollte der M sich weiterhin totstellen, ab wann darf der M die Wohnung betreten?
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 12:49    Titel: Antworten mit Zitat

Gar nicht, der Mieter hat weiterhin Hausrecht. Er muss klagen und kann dann die Wohnung räumen lassen.
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occu
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.11.2006
Beiträge: 59

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 13:37    Titel: Antworten mit Zitat

der M hatte ja ursprünglich gekündigt.... trifft das auch zu, wenn der termin verstrichen ist?
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 17:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, sicher. Man könnte vielleicht noch über eine Besitzaufgabe spekulieren, allerdings könnte das auch nach hinten los gehen. Nummer sicher geht man mit der Räumungsklage, allerdings ist das dann auch eine sehr teure Nummer.
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occu
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.11.2006
Beiträge: 59

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 17:47    Titel: Antworten mit Zitat

nur nochmal um das ganze abzuschließen:
der M hat die schlüssel in den Briefkasten des Vm geworfen und der VM überlegt grad noch ob er den M tatsächlich vor gericht zerren soll, oder lieber froh ist den M endlich los zu sein.....

danke bei der hilfe dieses fiktiv dargestellten geschehens.
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Peacekeeper
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Anmeldungsdatum: 31.03.2007
Beiträge: 507

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 18:15    Titel: Antworten mit Zitat

occu hat folgendes geschrieben::
nur nochmal um das ganze abzuschließen:
der M hat die schlüssel in den Briefkasten des Vm geworfen und der VM überlegt grad noch ob er den M tatsächlich vor gericht zerren soll, oder lieber froh ist den M endlich los zu sein.....

danke bei der hilfe dieses fiktiv dargestellten geschehens.


Wollen Sie wirklich gutes Geld schlechtem Geld hinterherwerfen? Ich persönlich schaue dann immer nach Vorne und lerne aus diesesn Situationen mit "Mietern ohne Moral"

Wenn bei mir ein Mieter nicht zahlt sehe ich es positiv da das Finanzamt dann nicht so hohe Forderungen an mich hat Winken Winken
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Man muss nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo alles steht.
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