Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Die hier rechtlich interessierende Frage lautet, wie weit arbeitsvertragliche Nebenpflichten und Auskunftspflichten reichen können, wenn sie wie hier in das Eheleben der Klägerin hinreinreichen. Das ist einfach eine Interessenabwägung zwischen zwei wichtigen Rechten, nämlich dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, meinetwegen noch, weil es hier den Ehepartner betrifft iVM Art. 6 GG - und dem ebenfalls geschützten "Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb".
Dazu wird es mit Sicherheit Entscheidungen geben, wenn auch nicht unbedingt zu der konkreten Fallkonstellation.
Darum ging es mir eingangs, wie ich auch im zweiten Posting dargelegt hatte: Meine Rechte gegen die Rechte des Unternehmens, und welche höher wiegen.
Das sind in dem meisten Fällen Einzelentscheidungen ("Müssen Taxis weiß sein? Muss eine Bewerberin ihre Schwangerschaft offenlegen?"), die wiederum regelmäßig vom BVG getroffen werden, soweit ich das als Laie verfolge.
Von daher hatte ich nicht damit gerechnet, dass der von mir beschriebene konkrete Sachverhalt bereits Gerichtssache war. Ein Stimmungsbild "Auskunft über Kontovollmachten sind OK/des Guten zu viel", das sich aus bisherigen Gerichtsentscheidungen ableiten lässt, konnte ich leider bisher nicht ausmachen.
Meine Frau konnte nun eine Klärung herbeiführen.
Lt. Compliance Richtlinien der BaFin - und damit gesetzlich geregelt - unterliegen alle Mitarbeiter bei Banken/Geldinstituten je nach Position unterschiedlichen Regularien zur Verhinderung von Geldwäsche, Insidergeschäften und Terrorismusunterstützung. Das kann in einzelnen Instituten sogar so weit gehen, dass je nach Position das Instiut zu Bankvollmachten zustimmen muss!
Beim AG meiner Frau gilt das Melden von Bankvollmachten nur für Depots, nicht für Geldkonten. Damit kann ich leben.
Für den anderen Fall hatten meine Frau und ich vereinbart, dass ich mehrere Blankovollmachten auf sie ausstelle, die dann im Tresor verwahrt worden wären.
Compliance Richtlinien der BaFin - und damit gesetzlich geregelt -
Ich mag mich da ja irren, aber bislang hielt ich die Compliance Richtlinien der BaFin für eine grundsätzlich unverbindliche Orientierungshilfe, und nicht für eine gesetzliche Regelung. _________________ „Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
Du hast recht. Ich habe mich nicht im Detail damit auseinandergesetzt. Es geht um die "Überwachung von Mitarbeitergeschäften gemäß § 33b WpHG und § 25a KWG" und die Konkretisierung durch die BaFin in einem Rundschreiben 8/2008, die die Compliance-Richtlinien ersetzen, aber soweit gleich sind, dass sie beim AG meiner Frau weiterhin so genannt werden.
Da meine Frau in der Wertpapierabteilung arbeitet, sind die Auflagen auch auf sie anwendbar.
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde Gehen Sie zu Seite Zurück1, 2
Seite 2 von 2
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.