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Vermieter übernimmt keine Garantie für Vormieter-Heizung
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 12:27    Titel: Antworten mit Zitat

Im Mietrecht steht auch nicht drin, dass eine Mietwohnung einen Wasseranschluß braucht.
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 12:27    Titel: Antworten mit Zitat

ktown hat folgendes geschrieben::
Also kann sich der Vermieter von den Pflichten bezüglich einer warmen Wohnung nicht damit entziehen,
Wo steht es geschrieben das der Vermieter für eine warme Wohnung sorgen muss ? ? ?
Bitte Quellen.

Der Vermieter ist bei Vermietung ohne Heizung dann nur verpflichtet die Möglichkeit zum Aufstellen eines Ofens zu geben mehr nicht.

ktown hat folgendes geschrieben::
dass er sagt die Instandhaltung der Nachtspeicheröfen sind nicht seine Pflicht. Wenn er diese ausschließt muß er anderweitig für eine Heizung sorgen und die Nachtspeicheröfen sind einfach nur überbleibsel des Vormieters.
Darüber habe ich im letzten Beitrag schon geschrieben.

Gruß
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

ktown hat folgendes geschrieben::
Im Mietrecht steht auch nicht drin, dass eine Mietwohnung einen Wasseranschluß braucht.
Doch das steht drin.
Auch steht dort das ein Wasserabfluss sowie eine Möglichkeit zum Anschluss einer Wärmequelle vorhanden sein muss.
Dies kann die von mir schon erwähnte Steckdose für einen Radiator sein.

Gruß
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 12:35    Titel: Antworten mit Zitat

OK ich glaube so langsam versteh ich den Fehler in meinem Gedankengang... Verlegen

Aber ganz gebe ich noch nicht auf und suche..... Winken
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