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Abzüge von Kaution trotz Übergabeprotokoll
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Train
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.03.2008
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 18:44    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, wann ist der Vermieter denn in Verzug?

angenommen iim (vom V unterzeichneten) Übergabeprotokoll steht:

"Wenn der Vermieter seiner Zahlungsprflicht bis 1.April nicht nachkommt befindet er sich im Verzug. Der Mieter ist berechtigt ohne zu Mahnen seine Forderungen gegen den Vermieter gerichtlich einzutreiben"
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 21:34    Titel: Antworten mit Zitat

Dann ist der VM erst ab dem 1.4 im Verzug. Denn bis dahin muss er die Kaution erst ausgezahlt haben.
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Train
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.03.2008
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 21:44    Titel: Antworten mit Zitat

lol, ok logisch.

Und wenn der Pasus nicht drin stünde? Smilie
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 21:46    Titel: Antworten mit Zitat

Kommt er erst in Verzug wenn der Mieter ihn in Verzug gesetzt hat. Allerdings sollte der Mieter dabei vorsichtig sein. Denn es gibt Urteile in denen der VM zwischen 2 und 6 Monate Zeit hat um die Kaution abzurechnen. Das heisst wenn man eher eine Frist setzt und dann klagt, kann es gut sein das man verliert weil die 6 Monate noch nicht rum sind.
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