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Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 21.03.05, 13:02 Titel:
David hat folgendes geschrieben::
Wenn "Richter XY" sagt (das muss ja gesetzlich geregelt sein) die Verhandlung ist vorbei und damit nicht weiter verhandelbar, ist das Urteil dann wirklich nicht mehr anfechtbar, obwohl man die ganze Sache zu seinen Gunsten drehen könnte ?
Ich denke, auch da liegt ein Mißverständnis vor.
Ob eine Sache noch "verhandelbar" ist oder ob ein Urteil nicht mehr "anfechtbar" ist, sind zwei paar Schuhe.
Zwischen Hauptverhandlung und Urteil läßt sich in der Regel nicht mehr viel schieben, da Beweismittel, die durch eigenes Verschulden in der Hauptverhandlung nicht vorgelegt wurden, dann nicht mehr nachgeschoben werden können. So gesehen wäre der erstinstanzliche Prozeß dann nicht mehr "verhandelbar", weil die Beweismittel nicht mehr zulässig sind.
Das hat aber nichts damit zu tun, ob gegen ein ergangenes Urteil noch Rechtsmittel (Berufung, Revision) zulässig sind. Auch ist die Nichtzulassung von Rechtsmitteln (etwa Nichtzulassung der Revision wegen fehlender "offener Rechtsfragen von allgemeinem Interesse") ebenfalls per Beschwerde angreifbar.
Ob natürlich die Beweismittel in der zweiten Instanz vorgelegt werden können, ist noch fraglich, denn auch hier würde das "durch eigenes Verschulden nicht schon in der 1. Instanz vorgelegt" greifen und eine Berufung, die alleine darauf gestützt ist, schon aus formalen Gründen zurückgewiesen.
Warum allerdings ein Mandant ein seiner Ansicht nach "entscheidendes Beweismittel" weder dem RA aushändigt noch vor Gericht erscheint - entweder grobes Kommunikationsproblem mit dem RA oder ebenso grobe Fehleinschätzung der Beweiskraft dieser "Beweismittel"... _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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5 Jahre gar keine Miete zahlen weil unbewohnbar aber weiter dort leben
Außerdem was für Photos ?
Es liegt doch ein Gutachten vor,dort sollten Fotos doch beiliegen.
Wenn "Richter XY" sagt (das muss ja gesetzlich geregelt sein) die Verhandlung ist vorbei und damit nicht weiter verhandelbar, ist das Urteil dann wirklich nicht mehr anfechtbar,
Schonmal auf die gar nicht so abwegige Idee gekommen das der Richter die VERHANDLUNG meinte aber nicht den Rechtsstreit an sich?
Genau so würde ich nämlich die Formulierung interpretieren.
Dass Parteien völlig scheitern, kommt vor. Das ist jedenfalls dann nicht weiter tragisch, wenn sie erwiesener Maßen nicht wirklich alles Mögliche und Zumutbare unternommen haben, um Ihre Interessenslage (Fakten, Für- und Gegenargumente) komplett darzustellen.
Die Gerichte haben nicht die Aufgabe, ein Kindermädchen zu ersetzen. Wenn jemand sich schon gar nicht erst bemüht, braucht er sich im Unterliegensfalle auch nicht zu wundern.
*winkt* Quasti
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 24.03.05, 11:44 Titel:
Wobei es ja "Spezialisten" gibt, die den §139 ZPO so auslegen, daß es Pflicht des Gerichts ist, ihnen alles aus der Nase zu ziehen... _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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