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Ich finde es korrekt, dass die Lohnsteuerstufe II geändert wird, schließlich werden Sie in Zukunft nicht mehr allein erziehend sein und dann ist es nur gerecht.......
Schließlich hat man durch eine Haushaltsgemeinschaft mit dem Lebenspartner Vorteile, die REAL alleinerziehende nicht haben.
muss ich dich allerdings fragen, ob du ernsthaft der Meinung bist, dass derjeniege, welcher mit einzieht, für den Betrag aufkommen soll.
Denn für Alleinerziehende, die in nichtehelicher Lebensgemeinschaft mit einem Partner leben, entfällt die Steuerklasse 2. Hier ist in der Regel maßgeblich, ob der Partner mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist.
Na ja, der Partner wird sich ja an der Miete und an den Nebenkosten beteiligen. Und auch die Kosten für Essen pro Person verringern sich, wenn man etwas mehr kocht, weil die Energiekosten fast gleichbleiben. Die Waschmaschinen sind voller. Man braucht seltener einen Babysitter.
Ich war auch LSK 1, solange mein Ex-Partner noch nicht ausgezogen war, obwohl wir schon "getrennt von Tisch und Bett" waren. Und da hatte ich noch nicht mal den finanziellen Vorteil des gemeinsamen Kochens und Waschens.
Ich finde es korrekt, dass die Lohnsteuerstufe II geändert wird, schließlich werden Sie in Zukunft nicht mehr allein erziehend sein und dann ist es nur gerecht.......
Schließlich hat man durch eine Haushaltsgemeinschaft mit dem Lebenspartner Vorteile, die REAL alleinerziehende nicht haben.
Nur weil man mit jemandem zusammenlebt, heißt das nicht, daß man nicht mehr alleinerziehend ist.
Dann dürfte ein/e Alleinerziehende/r ja niemals in eine WG o.ä. ziehen
eben genauso sehe ich es auch. Und selbst wenn man mit einem neuen Partner zusammenzieht ist er doch nicht automatisch für die Kinder mit finaziell verantwortlich
Man bleibt weiterhin alleinerziehend der LP muss auch nicht finanziell für die Kinder aufkommen (bestenfalls moralisch).
(Erziehungsrecht können nur die Eltern oder einen Elternteil berechtigt sein.)
Aber das ist dann hier kein Mietrecht, dafür gibt es geeignetere Foren.
Zuletzt bearbeitet von Werner am 01.07.05, 10:30, insgesamt 1-mal bearbeitet
Und selbst wenn man mit einem neuen Partner zusammenzieht ist er doch nicht automatisch für die Kinder mit finaziell verantwortlich
Leider! nicht... das wäre auch furchtbar wenn man für seine neue Familie finanziell verantwortlich wäre. Wenn ich mir das ganze Chaos mit den Patchworkfamilien anschaue, wo sich die Unterhaltszahlung von a nach b, von b nach a, von a nach c und von c nach b ergeben... das wäre ja wirklich furchtbar wenn jede Familie für sich selbst wirtschaften müsste... zustände wären das... _________________ Gruß,
Sunrabbit
Mein Beitrag ist nur meine persöhnlich Meinung und bietet keinerlei Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.
Und selbst wenn man mit einem neuen Partner zusammenzieht ist er doch nicht automatisch für die Kinder mit finaziell verantwortlich
Leider! nicht... das wäre auch furchtbar wenn man für seine neue Familie finanziell verantwortlich wäre.
In erster Linie sollte sich und seine Kinder jeder selbst finanziell versorgen können und sowas nicht auf den neuen Partner abwälzen. Das ist halt der Unterschied zwischen Partnerschaft und Sponsoring.
Warum sollte man als neuer Partner automatisch für bestehede Kinder mitzahlen? (wobei die Betonung hier auf "SOLL" liegt, denn in der Praxis sieht das vermutlich anders aus und kann auch jeder handhaben wie er will).
Vielleicht soll man als neuer Partner auch noch den Ehegattenunterhalt aus vorangegangenen Ehen mitfinanzieren?
Darum geht es doch gar nicht. Es geht weder um Kindergeld, noch um Kindesunterhalt, noch um Erziehungsgeld, noch um Unterhaltsvorschuß, noch um Sozialgeld, das für die Kinder bezahlt wird. DAS sind die Gelder, die den Lebensunterhalt der Kinder decken sollen. Es geht um den Alleinerziehendenbonus, der an den Haushaltsvorstand über die Steuer gezahlt wird. Man geht davon aus, daß man alleine in einem Haushalt mit Kindern Mehrkosten hat, eben weil man praktisch eine Wohnung wie ein Paar mit Kindern braucht etc.
Der neue Partner braucht sich keinesfalls an den Kosten der Kinder zu beteiligen. Um den AE-Bonus (der im übrigen schlicht und einfach lächerlich niedrig ist) auszugleichen reicht es, wenn er seinen Anteil an Miete und Nebenkosten trägt.
Wenn man keinen Unterhalt für die Kinder bekommt, ist das ganz übel. Aber das hat nichts mit Steuerrecht zu tun und wird auch nicht über die Lohnsteuerklasse ausgeglichen. Schließich habe auch die AEs LSTK 2, die Unterhalt vom anderen Elternteil oder vom Staat in Form von UHV bekommen.
Darum geht es doch gar nicht. Es geht weder um Kindergeld, noch um Kindesunterhalt, noch um Erziehungsgeld, noch um Unterhaltsvorschuß, noch um Sozialgeld, das für die Kinder bezahlt wird. DAS sind die Gelder, die den Lebensunterhalt der Kinder decken sollen.
Und ich dachte immer, das Geld was man sich erarbeitet, wäre das Geld, was in erster Linie den Lebensunterhalt decken sollte
In meinem Wikipedia-Link standen alle relevaten Informationen, schade das ihn keiner ließt
Der Entlastungsbeitrag ist 1.308 EUro / Jahr. Dort stand übrigens auch drin das das hinzuziehen des Partner NICHT autmatisch der Verlust der Steuerklasse 2 bedeutet. _________________ Gruß,
Sunrabbit
Mein Beitrag ist nur meine persöhnlich Meinung und bietet keinerlei Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.
In meinem Wikipedia-Link standen alle relevaten Informationen, schade das ihn keiner ließt
Der Entlastungsbeitrag ist 1.308 EUro / Jahr. Dort stand übrigens auch drin das das hinzuziehen des Partner NICHT autmatisch der Verlust der Steuerklasse 2 bedeutet.
danke für die Infor. Aber wie kann man das verhindern bzw. was kann man tun
Nur weil man mit jemandem zusammenlebt, heißt das nicht, daß man nicht mehr alleinerziehend ist.
Dann dürfte ein/e Alleinerziehende/r ja niemals in eine WG o.ä. ziehen [/quote]
Sie schrieben aber nichts von einer WG, Sie sagten Sie planen mit Ihrem Lebenspartner zusammen zu ziehen.
Das ist ein großer Unterschied zur Wohngemeinschaft, die eine ganz andere Funktion erfüllt.
Ich schrieb von einer WG, weil es doch nach außen nicht erkennbar ist, ob nun jemand eine Lebensgemeinschaft führt oder eben nur zusammen wohnt und sonst nichts.
Und damit meinte ich nicht, daß die Fragestellerin betrügen soll sondern nur, daß es doch nicht richtig sein kann, wenn man grundsätzlich von einer Lebensgemeinschaft ausgeht, wenn zwei Menschen zusammenziehen.
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