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Mit den in Art. 5 GG geschützten Meinungen sind Stellungnahmen und Dafürhalten gemeint. Dabei kommt es nicht darauf an, ob diese objektiv wahr sind oder nicht. Es reicht, wenn die Meinung von der Person, die sie äußert, subjektiv für wahr gehalten wird.
Entstellungen oder Verfälschungen fallen aber nicht unter den Schutzbereich des Art. 5 GG. Daher ist die bewußte Behauptung unwahrer Tatsachen nicht geschützt.
Deshalb fällt auch die Behauptung, daß es den Holocaust nie gegeben hat, nicht unter den Schutz des Art. 5 GG.
Bei einer Verurteilung nach § 130 StGB (Volksverhetzung) erübrigt sich also die Frage inwieweit Art. 5 GG eingeschränkt werden darf, denn dessen Schutzbereich wird durch die Verurteilung ja nicht berührt.
Zitat:
Bezieht sich die "freie Meinungsäusserung" nicht auch ausserdem lediglich auf Äusserungen dem Staat gegenüber ?
Nein, Sie können gegenüber allen und jeden Ihre Meinung äußern.
Zitat:
Also so, dass ich sagen kann :" Bundeskanzler XY ist ja wohl das Allerletzte...", ohne dafür, wie bei einer ähnlich gelagerten Äusserung Herrn Honecker gegenüber gleich nach "Hohenschönhausen" gemusst zu haben ?
Das sind beides Werturteile, die m.E. durch Art. 5 GG geschützt sind. Aber wie hier bereits ausführlich gepostet wurde, ist das Grundrecht nicht schrankenlos (wie jedes andere Grundrecht übrigens auch). Es kann durch Gesetz eingeschränkt werden. Eine solche Einschränkung könnte § 185 ff. StGB (Beleidigung, üble Nachrede...) sein.
Zitat:
Ich ging davon aus, seine private Meinung äussern zu dürfen (in nicht politischer Hinsicht) fiele unter "Recht auf freie Rede " ??
Ein Grundrecht auf "freie Rede" gibt es nicht. Ich denke das fällt unter die allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG.
Unabhängig davon fallen Meinungen, auch (und insbesondere) politische Meinungen unter den Schutzbereich des Art. 5 GG. _________________ Wenn alle das täten, was viele mich könnten, käme ich nicht mehr zum Sitzen!
Zuletzt bearbeitet von Klein-Fritzchen am 30.01.06, 22:20, insgesamt 1-mal bearbeitet
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 30.01.06, 19:26 Titel:
lulu66 hat folgendes geschrieben::
Bezieht sich die "freie Meinungsäusserung" nicht auch ausserdem lediglich auf Äusserungen dem Staat gegenüber ?
[...]
Ich ging davon aus, seine private Meinung äussern zu dürfen (in nicht politischer Hinsicht) fiele unter "Recht auf freie Rede " ??
Der Unterschied wäre mir neu. "Redefreiheit" ist nur ein Synonym für "freie Meinungsäußerung", engl. free speech.
Ansonsten wäre es auch reichlich schwierig, "politische" von "nicht politischen" Meinungen zu trennen oder zu definieren, wann eine Äußerung als "dem Staat gegenüber" gemacht gilt. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Anmeldungsdatum: 06.06.2005 Beiträge: 2351 Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond
Verfasst am: 31.01.06, 14:22 Titel:
ach, Du hast natürlich recht, ich habe etwas in den falschen Hals bekommen und mal eben ganz locker und fröhlich free speech und Tatsachenbehauptungen durcheinander gewürfelt. Frach´bloss nich´wie das passieren konnte....... tut einfach so, als wäre ich gar nicht da gewesen
*pfeif und unwahrscheinlich unauffällig davon schlender* _________________ Jeder Satz, den ich äussere, muss als Frage verstanden werden, nicht als Behauptung.(Niels Bohr)
viel wichtiger jedoch und keine Frage :
Jeder Einzelne zählt ! Du auch ! www.dkms.de
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