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In dem Link von Werner steht es meiner Meinung nach sehr deutlich drin. Alles zwischen 1 und 2 m lichter Höhe wird mit 50% angerechnet, ab 2 m zu 100% und unter 1m gar nicht.
Anmeldungsdatum: 16.09.2005 Beiträge: 6 Wohnort: Hoher Norden
Verfasst am: 25.09.05, 15:47 Titel:
manschi hat folgendes geschrieben::
Mal eine Frage dazu: Ist es denn normal. dass Vermieter die qm einfach mal so schönen können ? Wenn ich hier immert lese " Selbst schuld, wenn die qm im Mietvertrag stehen" muss ich mich doch immer wieder wundern.
Und um wieviel qm dürfen Terasse und Balkon mit reingerechnet werden? Danke schon mal.
Gruß M.
Gruß Manuela
Balkon u.s.w. wird die Hälfte berechnet---grade nachgelesen : _________________ freundlichst Billelu
Weder die II BV noch die WohnFlVO gelten für normale Mietverhältnisse:
Für normale Wohnungen ist die VO nicht anwendbar. Hier kommt es auf die Angaben im MV an, insbesondere bei Dachschrägen ist ein Abzug NICHT zwingend!
Hallo,
auf welcher Grundlage wird denn die Wohnfläche für eine "normale Mietwohnung" ermittelt, wenn hier weder die II BV noch die WohnFlVO zur Anwendung kommen können. Hier muss es doch auch eine Berechnungsgrundlage geben.
Bedeutet die Ausführung, dass es auf die die Angaben im Mietvertrag ankommt, dass das, was vom Vermieter als Angabe für die Wohnungsgröße im Mietvertrag vermerkt ist, für den Mieter als "gemietet wie gesehen" anzusehen ist (auch bei einer Wohnflächenabweichung von mehr als 10%)? Oder hab ich da was gründlich mißverstanden?
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