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Natürlich ... das unterschreibe ich gern, denn selbstverständlich sind die jeweiligen Fallkonstellationen zu beachten, nur (wie eben in meinem Fall) - wenn der richterliche Beschluss am Tage X ergangen ist - gibt es keinen Grund für einen Anwalt den nun erforderlichen vollstreckbabaren Titel erst neun Monate später, am Tage Y bei Gericht zu beantragen.
Da wurde einfach zum Schaden des Mandanten die anwaltliche Pflicht verletzt.
Da braucht dann auch nicht die Rechtmäßigkeit des Titels / Beschlusses etc.pp. überprüft werden und den finanziellen Schaden der entsteht wenn eine Zahlung (die aus dem Titel) erst 9 Monatespäter erfolgt, ist eine simple Rechenaufgabe die auch ein Dachdecker lösen könnte. (Nichts gegen Dachdecker - wenn´s nicht mehr tropft seid ihr klasse Leute )
hi,
wenn man an RAK nicht wenden muss, wofür ist die RAK und an wen sollte man sich wenden?
Also ich bin damals von jemanden beraten worden an RAK zu wenden, damit habe ich Erfolg gehabt, weitere Rechnungen von Anwalt zu bekommen, die ich zu Unrecht bekam.
Er hatte schon Probleme bei RAK.
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