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Verfasst am: 07.03.06, 00:41 Titel: Re: GmbH in besitz des Staates
Das stimmt aber nicht das eine Gbr 2 Gesellschafter haben muss.
Einer reicht voll aus.
Bei der Gbr gibt es auch soweit ich weiss keine getrennten kassen.
Das Plus gehört dir.
Bei der GmbH Gehört es der GmbH.
Klar kann man auch ne ausschüttung machen aber mir geht es ums prinzip _________________ Ich stelle nur fragen , damit andere die antwort lesen können.
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eine Gesellschaft ohne Gesellschafter? Wie soll das funktionieren?
Wieso ohne?
splitter hat folgendes geschrieben::
Das stimmt aber nicht das eine Gbr 2 Gesellschafter haben muss. Einer reicht voll aus.
Das ist die Frage danach, ob es eine "Einmann-Personengesellschaft" geben kann. Die Gründung einer Personengesellschaft (wie die GbR) ist durch eine Person nicht möglich (mit wem sollte sie auch den Gesellschaftsvertrag gemäß § 705 BGB schließen?). Anders ist das z. B. bei der GmbH (§ 1 GmbHG).
Die Frage ist, was passiert, wenn aus der (wirksam gegründeten) Personengesellschaft soviele Gesellschafter ausscheiden, daß nur noch einer übrig bleibt. Manche sprechen dann von einer "Einmann-Personengesellschaft" als Fortsetzungsgesellschaft bzw. Liquidationsgesellschaft.
Herrschende Meinung dürfte das aber nicht sein.
Zitat:
BGB § 705 Inhalt des Gesellschaftsvertrags
Durch den Gesellschaftsvertrag verpflichten sich die Gesellschafter gegenseitig, die
Erreichung eines gemeinsamen Zweckes in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu
fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten.
GmbHG § 1
Gesellschaften mit beschränkter Haftung können nach Maßgabe der Bestimmungen dieses
Gesetzes zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck durch eine oder mehrere Personen
errichtet werden.
Siehe auch Eisenhardt, Gesellschaftsrecht, § 2 Rn. 14.
Verfasst am: 07.03.06, 19:24 Titel: Re: GmbH in besitz des Staates
splitter hat folgendes geschrieben::
Das stimmt aber nicht das eine Gbr 2 Gesellschafter haben muss.
Einer reicht voll aus.
Eine Gesellschaft im Sinne des § 705 BGB ist definiert als Zusammenschluß mehrerer Personen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen. Nach dieser Definition kann es keine Gesellschaft im Sinne des § 705 BGB geben, die nur aus einem Gesellschafter besteht.
splitter hat folgendes geschrieben::
Bei der Gbr gibt es auch soweit ich weiss keine getrennten kassen.
Dann lernen Sie doch einfach mal dazu! Es ist unbestritten, daß zwischen dem Privatvermögen der Gesellschafter und dem Gesellschaftsvermögen streng zu unterscheiden ist.
Also ich kann mindestens 2 Personen in meinem umkreis nennen die besitzer einer Gbr sind und alleiniger Gesellschafter sind.
Wie ist das dann möglich. ? _________________ Ich stelle nur fragen , damit andere die antwort lesen können.
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Das hört sich eben toll an, "ich bin Gesellschafter-Geschäftsführer der Bruch & Dalles GbR".
Was tatsächlich dahinter steckt, wissen die Aussenstehenden nicht. Aber glauben Sie uns, Splitter, es gibt keine Ein-Mann-GbR. Ich kann auch keinen Vorteil erkennen, denn die Gesellschafter der GbR haften persönlich und unbeschränkt wie ein Einzelkaufmann. Aber alleine das Wort "Gesellschaft" hat wohl schon eine magische Bedeutung.
Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 1524 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 08.03.06, 13:22 Titel:
splitter hat folgendes geschrieben::
Also ich kann mindestens 2 Personen in meinem umkreis nennen die besitzer einer Gbr sind und alleiniger Gesellschafter sind.
Wie ist das dann möglich. ?
Hallo,
also da hört der Spaß aber auf. Schizophrenität muss vom Arzt behandelt werden, ganz im Ernst.
btw. vielleicht überzeugt ja der pure Gesetzestext:
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