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Besser das, als zuzuschauen wie Du X offenen Auges in's mögliche Verderben rennen lässt...
Zitat:
Das heißt zusätzlich noch eine Werterfassung machen?
Das bedeutet einen Sachgründungbericht nach §5 (4) GmbHG zu machen und es kann passieren, dass das Registergericht ein Wertgutachten verlangt-es muss aber nicht passieren.
Zitat:
Wer bekommt die? Auch der Notar?
Yepp. _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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