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Anmeldungsdatum: 17.11.2006 Beiträge: 15 Wohnort: In der Nähe von Köln
Verfasst am: 18.11.06, 18:38 Titel:
Zitat:
Warum das denn? Die Eltern haben doch am allerwenigsten damit zu tun. Oder soll hier eine Aufsichtspflichtverletzung konstruiert werden? Find ich abwegeig. Ein (normal entwickelter) 14-jähriger darf ohne weiteres alleine zum Fußballspielen gehen, ohne dass den Eltern eine Verletzung ihrer Aufsichtspflicht vorzuwerfen ist.
Nun dann versuche mal 700 € bei einem 14jährigen zu holen!
Zitat:
nee, das ist so nicht richtig. Wenn der Minderjährige für den Schaden nicht haften würde, dann würde die Privathaftpflichtversicherung ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllen, indem sie die (vermeintlichen) Schadenersatzansprüche gegen ihren Versicherten zurückweisen würde. Es besteht also durchaus Versicherungsschutz (oder Deckung), nur eben keine Schadenersatzverpflichtung.
Nun ich meinte, dass der Versicherer den Schaden der Frau nicht ersetzt. Das der Versicherer die unberechtigten Ansprüche abwehrt denke ich sollte jedem bekannt sein!!! Man spricht in der Branche bei Deckung, wenn der Schaden gedeckt ist, was bedeutet, dass eine Schadenersatzleistung an den Geschädigten gezahlt wird.
Abgesehen davon, ist es für den geschilderten Fall auch nicht von Bedeutung ob die Haftpflicht des Jungen den Schaden abwehrt. Sondern es wurde ja gefragt, wer den Schaden ersetzt.
Meine Meinung ist halt auch, dass die Versicherung der Eltern des Jungen den Schaden zu ersetzte hat. Ich würde denen weis machen, dass der Junge genügend Einsicht gehabt haben muss, welche Risiken er eingeht.
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