Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Rückkehr in GKV für Rentner
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Rückkehr in GKV für Rentner
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
padela
Gast





BeitragVerfasst am: 11.12.04, 22:33    Titel: ach so macht man das... Antworten mit Zitat

Das heisst man lässt es ruhig drauf ankommen. Gammelt i, sonnigen Süden rum und kehrt krank und ohne Versicherung heim in die Solidargemeinschaf^t. Man muss halt schauen, dass man Sozialhilfe bekommt.
Wunderbar . warum arbeite ich eigentlich???????
Padela
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 12.12.04, 11:56    Titel: Re: ach so macht man das... Antworten mit Zitat

padela hat folgendes geschrieben::
Das heisst man lässt es ruhig drauf ankommen. Gammelt i, sonnigen Süden rum und kehrt krank und ohne Versicherung heim in die Solidargemeinschaf^t. Man muss halt schauen, dass man Sozialhilfe bekommt.
Wunderbar . warum arbeite ich eigentlich???????
Padela


Du arbeitest, um ein derartiges Verhalten anderer zu finanzieren!
Von den 82 Millionen Menschen in Deutschland zahlen mittlerweile nur noch 26,5 Millionen in die gesetzlichen Sozialversicherungen ein, das heisst nicht mal ein Drittel der Einwohner Deutschlands sind "die Esel, die den Karren ziehen".

Alle anderen sind "irgendwie kostenlos" mitversichert: Kinder, Rentner, Hausfrauen, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, in Ausbildung, in Umschulung, Studenten, Frührenter, Erwerbsunfähige, Rumgammler ...
Nach oben
gast1000
Gast





BeitragVerfasst am: 20.12.04, 07:10    Titel: Freiwillige versicherung Antworten mit Zitat

Noch eine Frage:
Wäre die Bekannte von padela freiwilliges Mitglied gewesen (und nicht GKV) ohne Anwartschaft, wäre dann eine Rückkehr möglich??

Bzw. bei Rente ein Eintrittin die GKV?

Gruss gast 1000
Nach oben
Susi1
Gast





BeitragVerfasst am: 22.12.04, 07:16    Titel: keine Chance Antworten mit Zitat

Ich glaube nicht, dass sich daran etwas ändert.
Wer aus persönlichen Gründen (Kosten) ausscheidet, muss sich nicht wundern,wenndie Tür für immer zu ist.
Susi
Nach oben
Helmut
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: 11.01.05, 07:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, das ist eine heiße Kiste mittlerweile.

Die Anmerkungen von Fred fand ich sehr treffend. Wenn man z.B. durch Krankheit in eine soziale Notlage kommt hat man viele Sorgen, und da steht u.U. die Krankenversorgung nicht an erster Stelle.

Und das wirkt sich brutal aus. Da hilft dann nur der Gang zum Sozialamt. Eine kleine Nachlässigkeit in einer schweren Situation und schon hat man ein elementares Gut unseres Sozialsystems verloren, obwohl man u.U. zig Jahre einbezahlt hat.

Solche ähnlichen Fallen sind auch bei der Rentenversicherung vorhanden. Und wenn man aus Nachlässigkeit oder Unwissen reintritt, gibt es nichts, obwohl man u.U. ebenfalls zig Jahre einbezahlt hat.

Ja, Minister oder Abgeordneter müsste man halt sein!

Nur mal so eine Anmerkung dazu!

Gruß Helmut
_________________
Recht haben und Recht bekommen sind zwei ganz unterschiedliche Dinge!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2
Seite 2 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.