Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Probelem mit Versicherer nach Sturmschäden
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Probelem mit Versicherer nach Sturmschäden
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
prof_haase
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.06.2005
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 08.02.07, 17:05    Titel: Probelem mit Versicherer nach Sturmschäden Antworten mit Zitat

Hallo,

hier mal ein hypothetischer Fall…

Versicherungsnehmer (VN) und Versicherer (VS) haben eine „Sturmschadenversicherung“ geschlossen. VN meldet dem VS einige Schäden am versicherten Objekt. VN möchte die Schäden auf Basis eines Kostenvoranschlags abrechnen. VS lehnt dieses ab mit der Begründung dieses sei unüblich. VS würde die Schäden nur dann auf Kostenvoranschlag erstatten, wenn VS einen Gutachter seiner Wahl mit der Begutachtung seiner Schäden beauftragt. Auf Basis dieses Gutachtens würde der VS abrechnen. VS würde aber lediglich den Betrag ohne Mwst erstatten. VN lehnt den Gutachter ab mit der Begründung der Gutachter sei aus „eigenen Hause“. VN stimmt aber einem neutralen Gutachter zu, auf den sich beide Parteien einigen würden. VS weist aber darauf hin, dass in diesem Fall der VN die Kosten fürs Gutachten selber tragen muss.


Würde VN die Handwerkerrechnung einreichen würden diese im vollen Umfang erstattet.

Fragen:

1) Muss VN in diesem Fall den Gutachter bezahlen?
2) Kann VN überhaupt den Gutachter von VS ablehnen?
3) Darf VS die Mwst einbehalten?

Danke!

Haase
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Motz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 350

BeitragVerfasst am: 08.02.07, 19:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ist denn dem VS die vermutliche Schadenshöhe bekannt?
Das konnte ich dem Beitrag nicht entnehmen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
prof_haase
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.06.2005
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 08.02.07, 19:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

dem VS wurde die Schadenssumme auf Basis von eingeholten Kostanvoranschlägen bereits mitgeteilt.

Gruß

Haase
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 08.02.07, 21:36    Titel: Re: Probelem mit Versicherer nach Sturmschäden Antworten mit Zitat

prof_haase hat folgendes geschrieben::
Hallo,
Fragen:

1) Muss VN in diesem Fall den Gutachter bezahlen?
2) Kann VN überhaupt den Gutachter von VS ablehnen?
3) Darf VS die Mwst einbehalten?


1) hier wird das sog. "Sachverständigen-Verfahren" angesprochen. Da bestimmen beide Parteien einen eigenen Gutachter (den sie auch bezahlen). Können die beiden Gutachter sich nicht einigen wird ein Obmann bestellt (dessen Kosten sich die Parteien teilen) und dessen Entscheidung bindend ist.

2) ja, siehe oben

3) ja, die MwSt. wird nur erstattet, soweit diese tatsächlich und nachweislich angefallen ist (§249 Abs II BGB).
_________________
MfG,
Duisburger

Bitte immer die Foren-Regeln beachten. Im Zweifel hier einmal klicken zum nachlesen Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
pOtH
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 09.02.07, 00:05    Titel: Antworten mit Zitat

versteh ich das richtig:.
VN will einen schaden laut kostenvoranschlag abrechnen, die versicherung traut dem kostenvoranschlag nicht u. will einen eigenen gutachter schicken. dies lehnt der VN ab (da der gutachter eventuell runterrechnet), einen eigenen will er auch nicht denn er muss ihn ja selbst bezahlen u. dieser würde eventuell zu einem ähnlichen ergebniss kommen wie der gutachter des VS.

da ich es erst letztens selbst erlebt habe (als geschädigter eines parkremplers) kann ich berichten das zum. der gutachter an den ich geraten bin recht locker drauf war u. meinte das der schaden dem von mir erstmal nur mündlich eingholten kostenvoranschlag hinkommt u. er länger mit der aufnahme der fahrzeugdaten beschäftigt ist wie mit der aufnahme des schadens.
als ich witzelte das ich die musik ja nicht bestellt hätte u. auch nicht bezahlen müsste, musste er nur schmunzeln.

der gutachter schaut nur was gemacht werden muss das es dem "vorher zustand" entspricht, das das haus nicht veroldet wird dürfte jedem klar sein.
_________________
LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Motz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 350

BeitragVerfasst am: 09.02.07, 07:50    Titel: Antworten mit Zitat

Dem VS liegt bereits ein Kostenvoranschlag von VN vor.

zu 1) Wegen der Höhe der Reparaturkosten will VS ein Gutachten einholen. Das ist das Recht und auch die Pflicht von VS.
Erst dann, wenn es für VN untragbare Differenzen zwischen dem Gutachten und dem Kostenvoranschlag geben sollte, wird ein weiteres Gutachten sinnvoll. Dieses weitere Gutachten ist vom Auftraggeber, hier VN, zu zahlen. I.d.R. wird es aber soweit nur ganz selten kommen.
zu 2) nein, wenn er den Schaden ersetzt haben will
zu 3) ja, es wird nur die MWSt gezahlt, die tatsächlich für die Reparatur anfällt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 09.02.07, 11:34    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt für VU(VS) keine Verpflichtung ein Gutachten einzuholen... Sie dürfen auch ohne dieses regulieren...
_________________
Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!

"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein

Schokolade ist gut gegen Zähne.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Motz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 350

BeitragVerfasst am: 09.02.07, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

Dookie82 hat folgendes geschrieben::
Es gibt für VU(VS) keine Verpflichtung ein Gutachten einzuholen... Sie dürfen auch ohne dieses regulieren...


Nur damit wir uns nicht mißverstehen: VU haben auch Geschäftsrichtlinien!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 09.02.07, 12:41    Titel: Antworten mit Zitat

Motz hat folgendes geschrieben::
Dookie82 hat folgendes geschrieben::
Es gibt für VU(VS) keine Verpflichtung ein Gutachten einzuholen... Sie dürfen auch ohne dieses regulieren...


Nur damit wir uns nicht mißverstehen: VU haben auch Geschäftsrichtlinien!


Stimmt schon, z.B. Kleinschäden nicht erst großartig zu prüfen, damit der Aufwand nicht die Schadenshöhe übersteigt.

Das sind aber dennoch keine gesetzlichen Regelungen, sondern eben Abwicklungsvorgänge, die sich so eingebürgert haben...

Grüßle Dookie!
_________________
Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!

"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein

Schokolade ist gut gegen Zähne.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Motz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 350

BeitragVerfasst am: 09.02.07, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

Dookie82 hat folgendes geschrieben::

Das sind aber dennoch keine gesetzlichen Regelungen, sondern eben Abwicklungsvorgänge, die sich so eingebürgert haben...Grüßle Dookie!


ähem,
Sie behaupten also, dass Versicherungsunternehmen ohne gesetzliche Regelungen arbeiten. Geschockt
Was sind denn dann "Abwicklungsvorgänge", etwa keine (gesetzlichen) Regelungen?

Ich verzichte auf eine Antwort, da sie nicht mehr im Zusammenhang mit dem eigentlichen Vorgang steht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 09.02.07, 13:35    Titel: Antworten mit Zitat

Motz hat folgendes geschrieben::
Dookie82 hat folgendes geschrieben::

Das sind aber dennoch keine gesetzlichen Regelungen, sondern eben Abwicklungsvorgänge, die sich so eingebürgert haben...Grüßle Dookie!


Zitat:
Sie behaupten also, dass Versicherungsunternehmen ohne gesetzliche Regelungen arbeiten. Geschockt

Das habe ich NICHT geschrieben...

Zitat:
Was sind denn dann "Abwicklungsvorgänge", etwa keine (gesetzlichen) Regelungen?

Jede Versicherung muss gesetzeskonform Arbeiten! Was ich meinte betrifft aber die Wirtschaftlichkeit. Ich sage NICHT,
das die Schäden nicht im Sinne der anderen Versicherten geprüft werden müssen, aber ein Gutachter ist hierfür NICHT NÖTIG
und auch NICHT VORGESCHRIEBEN wie es von Ihnen behauptet wurde Ausrufezeichen
Mit Arbeitsvorgänge meinte ich eher innerbetriebliche Anweisungen/Vorgehensweisen, bezüglich dessen,
ab welchem Betrag ein Schaden begutachtet wird, und wann nicht.

(Arbeits-)Richtlinien sind (Arbeits-)Richtlinien, Gesetze sind Gesetze!


Zitat:
Ich verzichte auf eine Antwort, da sie nicht mehr im Zusammenhang mit dem eigentlichen Vorgang steht

Vermutlich besser so... Mit den Augen rollen Sorry aber bei Unterstellungen kann ich echt stinkig werden.
Ich rede nämlich auf den fiktiven Schadenfall bezogen und nicht von Gott und der Welt...
_________________
Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!

"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein

Schokolade ist gut gegen Zähne.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Melle
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.04.2005
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 09.02.07, 14:34    Titel: Antworten mit Zitat

Motz hat folgendes geschrieben::
[
Nur damit wir uns nicht mißverstehen: VU haben auch Geschäftsrichtlinien!


Na dann nennen Sie mir doch mal ein paar Sehr glücklich

Grundlage eines jeden VU hat Karl Hax sehr gut definiert. Wie das VU dies macht, kann vollkommen deren Sache sein und ist mit Sicherheit nirgendwo übergreifend geregelt.
_________________
Laienmeinung
Wer mir glaubt, ist selber Schuld Smilie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
prof_haase
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.06.2005
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 09.02.07, 14:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

noch mal was zur Aussage von "Duisburger", zu No.2..

Der Schaden am versicherten Objekt wurde behoben und der „Vorherzustand“ ist wieder hergestellt. VN hat für x Euro Material gekauft und hat y Euro an Zeitstunden verbracht.

1) Kann VN nun die MwSt. wie auf dem abgegeben KV einfordern?
2) Was steht Ihm zu?

Noch eine generelle Frage…

Kann VS überhaupt eine Schadenregulierung auf Basis eines KV im Bereich „Sachversicherung“ verweigern?

Unabhängig davon, ob nun ein Gutachter kommt oder nicht.

Danke!

Haase
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 09.02.07, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

@prof_haase


Es steht dem VN die Mehrwertsteuer zu, die auch tatsächlich angefallen ist.
Das hat zur Folge, dass er als Nachweis über die Höhe der angefallenen Steuer, die Rechnungen einreichen muss.
Pfeil Dadurch kann hier keine verbotene Bereicherung ermöglicht werden.

Dem VN steht je nach Anspruch der Arbeiten ein bestimmter Stundensatz zu.
Einfache Arbeiten (Aufräumen) bringen ca. € 8,- bis 13,- / anspruchsvollere Arbeiten € 14,- bis 18,-...
Dies schwankt von VR zu VR eben sehr. Aber auf jeden Fall steht ihm eine Entschädigung für seine Arbeit, sowie für das Material (+Steuer) zu.

Ansonsten hätte der VR die Arbeiten von Betrieben durchführen lassen müssen, welche zwar pro Stunde teurer sind,
dafür auf Grund ihrer Professionalität aber auch effektiver, im Sinne von schneller, arbeiten...

Zitat:
Kann VS überhaupt eine Schadenregulierung auf Basis eines KV im Bereich „Sachversicherung“ verweigern?
Unabhängig davon, ob nun ein Gutachter kommt oder nicht.

Kann Sie schon, aber nur wenn sie den KV vorher nicht schon freigegeben hat...
Der Versicherungsnehmer muss den Schaden an sich und die Höhe nachweisen können, dass kann er nach erfolgter Reparatur
ohne Fotos nichtmehr. Im Zweifelsfall oder bei Großschäden kommt ein Gutachter/Regulierer (auch um eventuell selbst Betriebe zu beauftragen).
Bei kleineren Schäden hingegen genügen auch aussagekräftige Fotos des Schadens, aus welchen die Schadensursache
(bei LW das gebrochene Rohrstück) und der Umfang des Schadens ersichtlich und somit nachvollziehbar wird.

Grüßle Dookie!
_________________
Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!

"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein

Schokolade ist gut gegen Zähne.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
rediman
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.12.2005
Beiträge: 181
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 11.02.07, 10:24    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Dookie82Dem VN steht je nach Anspruch der Arbeiten ein bestimmter Stundensatz zu.
Einfache Arbeiten (Aufräumen) bringen ca. € 8,- bis 13,- / anspruchsvollere Arbeiten € 14,- bis 18,-...
Dies schwankt von VR zu VR eben sehr. Aber auf jeden Fall steht ihm eine Entschädigung für seine Arbeit, sowie für das Material (+Steuer) zu.
[/quote]

habe gerade einen ähnlichen fall. was machst du wenn sich einer
architekt schimpft und für seine eigenleistung 70 euro die stunde anrechnet,
oder nennen wir es abgreifen will.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.