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Verfasst am: 09.02.07, 13:02 Titel: Rückgaberecht bei Sonderanfertigung
Hallo Forum,
Kunde A bestellt bei Händler B ein Möbelstück als Sonderanfertigung (Stoff eines anderen Herstellers, Größe usw).
Der Hersteller liefert verspätet zum Händler B, Kunde A ist sauer über diesen Zustand und will das Möbelstück nicht mehr. Händler B hat nun den schwarzen Peter.
Gibt es da eine Handhabe für den Händler B, irgendwie doch sein Geld zu bekommen.
Der Lieferant hat keine zeitliche Zusage gegeben, wie auch der Händler B nicht dem Kunden A. Es wurde von ungef. 10 Wochen gesprochen, letztendlich wurden es 13!
Sofern der Kunde nicht korrekt vom Vertrag zurückgetreten ist, muss der Kunde die Ware trotzdem nehmen.
Verträge sind einzuhalten.
Nach den 10 Wochen hätte der Kunde anmahnen können mit einer entsprechenden Nachfrist. Ist sowas geschehen oder nicht? Denn falls nein ist es Pech des Kunden und dieser muss trotzdem blechen ob er will oder nicht _________________ Alle Angaben ohne Gewähr, dass bedeutet das ich es nicht mag wenn man auf mich schiesst
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