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Dann besorgt sich B den Artikel andeswo und verklagt A auf Schadenersatz. Die Frage ist ob so ein Dummkopf genug Geld hat waszu holen
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Da spielt je nach Gericht keine Rolle oder ist ein Irrtum
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 14.02.07, 10:42 Titel:
1. Ob der VK auch Eigentümer ist oder nicht, ist sein Problem, nicht das des K.
2. Wenn der Irrtum offensichtlich war, kann der VK den Kaufvertrag unverzüglich (!) - d.h. spätestens innert 14 Tagen - gemäß §119 BGB anfechten. Insbesondere kommt bei offensichtlichem Irrtum auch kein Vertrauensschaden des K in Betracht, sodaß dieser auch keine Schadensersatzansprüche gegen den VK hätte. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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