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Blackbird25 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 16.02.2007 Beiträge: 4
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Verfasst am: 16.02.07, 22:10 Titel: Wildunfall - Auto Totalschaden ... dringend Hilfe gesucht! |
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Hallo miteinander,
eine Person hatte einen Wildunfall. Auto und Reh Totalschaden!
Das Auto ist gerade 3 Jahre alt, 30.000 km gelaufen!
Nun ist ein Gutachten erstellt worden, wo die Reparaturkosten auf 7100,- Euro beziffert werden!
Der Wiederbeschaffungswert beträgt laut Gutachter 7950,- Euro.
Die Versicherung will nur läppische 2765,- Euro zahlen.
Man hat einen Aufkäufer für den Schrott, welcher 3585,- Euro bieten würde.
Nun meine Frage, muss die Versicherung wirklich nur so wenig zahlen? Müsste sie nicht die 7100,- Euro zahlen
und den Schrott dürfte man noch selbstständig verkaufen. Es ist doch immer noch Eigentum von einem selbst und nicht von der Versicherung!
Es kann doch nicht sein, dass man für ein so junges Auto nur 2765 kriegt?
Klärt mich mal?
Danke im vorraus...
der schwarze Vogel
Ps. Vergessen, die 300 euro selbstbeteiligung werden von den 2765,- Euro auch noch abgezogen, macht 2465,- Euro!
Ist die korrigierte Version jetzt besser?
Zuletzt bearbeitet von Blackbird25 am 16.02.07, 23:00, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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Duisburger FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.03.2006 Beiträge: 665
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Blackbird25 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 16.02.2007 Beiträge: 4
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Verfasst am: 16.02.07, 22:56 Titel: |
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also heißt dass ich kriege hier keine Hilfe, die mein Wissen aufbessert?
Schade.
*enttäuscht bin*
dann werde ich wohl das forum wieder verlassen müssen. Hatte ich gedacht hier könnte mir einer in der auswegslosen situation helfen!
trotzdem Grüße ...
der entäuschte schwarze Vogel
Ps. Wie soll ich denn aus dem Vorfall eine A und B geschichte machen, wie in der signatur gewünscht? wenn jemand ne idee hat, bitte anmailen! |
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Blackbird25 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 16.02.2007 Beiträge: 4
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Verfasst am: 16.02.07, 23:07 Titel: |
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| beitrag verbessert !!! |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 16.02.07, 23:36 Titel: |
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| Wieso denn eigentlich Schrott? Die Versicherung müsste doch die vollen Reparaturkosten gemäß Werkstattrechnung begleichen (lt. Gutachten voraussichtlich 7.100,- €), da die Reparaturkosten ja wohl immer noch deutlich unter dem Wiederbeschaffungswert liegen? |
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Blackbird25 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 16.02.2007 Beiträge: 4
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Verfasst am: 17.02.07, 07:21 Titel: |
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| was sagen die anderen? |
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Duisburger FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.03.2006 Beiträge: 665
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Verfasst am: 17.02.07, 08:14 Titel: |
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Der Geschädigte würde in dem geschilderten Fall doch 2.765 EUR von der Versicherung plus 3.585 EUR vom Restwertankäufer erhalten, insgesamt also 6.350 EUR.
Aber darauf muss er sich nicht einlassen.
Wenn der Wagen einen Wert von 7.950 EUR vor dem Unfall hatte und die Reparaturkosten nun 7.100 EUR betragen kann er den Wagen reparieren lassen. Zzgl. Nutzungsausfall für die Reparaturdauer und Kostenpauschale. _________________ MfG,
Duisburger
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gargamel111 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.11.2006 Beiträge: 242
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Verfasst am: 19.02.07, 09:01 Titel: |
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Mit welcher Begründung hat die Versicherung den niedrigen Betrag angeboten? Scheint unlogisch - oder ein Versuch, die Kosten zu drücken. Wie oben schon gesagt: VN muss das nicht hinnehmen. Er kann sein Fahrzeug reparieren lassen.
Wenn das Fahrzeug nicht repariert wird und der Restwert ausbezahlt, dann gehört der Schrott natürlich der Versicherung. _________________ Feed Ally McBeal! |
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nyctramp FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.08.2005 Beiträge: 543
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Verfasst am: 19.02.07, 09:55 Titel: |
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M.E. hat der Versicherungsbearbeiter hier so gerechnet (ich runde):
7.950,- Euro abzgl. 19% Mwst. = 6.680,- Euro abzgl. 300,- Euro SB = 6.350,- Euro, abzgl. 3.585,- Euro = 2.765,- Euro.
Weiß jemand, ob der Versicherungsbearbeiter hier richtig gerechnet hat (bezogen auf die Mwst.)?
Ich unterstelle dabei, dass der Versicherungsnehmer nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist. _________________ Wer nach seinen Rechten fragt sollte auch nach seinen Pflichten fragen. Alle Kommentare geben nur meine persönliche Meinung wieder. |
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Dookie82 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.02.2006 Beiträge: 2223 Wohnort: Nebenan
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Verfasst am: 21.02.07, 12:16 Titel: |
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Die MwSt. ist doch damals beim Kauf angefallen... der Schaden (damals gezahlte MwSt.) ist also entstanden und diese wurde ja nachweislich gezahlt.
Es ist hier ja ein Totalschaden der nicht repariert wird...
Das hat also nichts mit der Abwicklung eines kleinen Blechschadens gemeinsam, der nach KV abgerechnet wird,
denn da würde ja nochmal zusätzlich MwSt. anfallen. _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
Schokolade ist gut gegen Zähne. |
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nyctramp FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.08.2005 Beiträge: 543
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Verfasst am: 21.02.07, 12:40 Titel: |
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Genau @Dookie. Dabei ist in der Rechnung m.E. noch ein weiterer Fehler, nämlich die 300,- Euro erst nach Abzug der Mwst. also vom Nettobetrag abzuziehen. Das dürfte m.E. bestenfalls (wenn überhaupt) bei einem Kunden passieren, der Vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Aber mit der Rechnung hätte ich halt genau den Betrag, der im Thread am Anfang auch noch angegeben ist. Daher gehe ich davon aus, dass meine Rechnung richtig (damit natürlich falsch) ist. Außerdem wäre der Totalschaden für die Versicherung damit billiger als die Reparatur abzgl. Mwst. auf Basis KV abzurechnen. Was natürlich nicht heißt, das es richtig ist und der Vermutung von Gargamel nahekommt.
Womit wir wieder bei den Meinungen meiner Vorredner sind. _________________ Wer nach seinen Rechten fragt sollte auch nach seinen Pflichten fragen. Alle Kommentare geben nur meine persönliche Meinung wieder. |
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