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Beschwerde

 
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souii
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Anmeldungsdatum: 02.02.2006
Beiträge: 168

BeitragVerfasst am: 17.02.07, 11:28    Titel: Beschwerde Antworten mit Zitat

Hallo,

würde gerne wissen, an welcher Stelle sich ein Zeuge über das Vorgehen eines Amtsgerichtes beschweren kann.
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Holzschuher
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 17.02.07, 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

...z.B. beim Amtsgericht bzw. dessen Direktor!? Mit den Augen rollen Was hat das Gericht denn ausgefressen?
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FABKN
Gast





BeitragVerfasst am: 17.02.07, 16:11    Titel: Antworten mit Zitat

Holzschuher hat folgendes geschrieben::
Was hat das Gericht denn ausgefressen?


Es hat vermutlich den Zeugen ausgefragt. Winken
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 17.02.07, 16:30    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage ist zu ungenau.
Geht es um eine rechtliche oder eine dienstliche Beschwerde? Das eine könnte z. B. unhöfliches Verhalten betreffen, das andere eine Rechtsfrage.h
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„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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souii
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Anmeldungsdatum: 02.02.2006
Beiträge: 168

BeitragVerfasst am: 17.02.07, 19:56    Titel: Antworten mit Zitat

FABKN hat folgendes geschrieben::
Holzschuher hat folgendes geschrieben::
Was hat das Gericht denn ausgefressen?


Es hat vermutlich den Zeugen ausgefragt. Winken


.... und anschließend vergessen, dass der Zeuge ausgefragt wurde. Dementsprechend hat der Zeuge auch kein Geld gesehen...
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Holzschuher
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 17.02.07, 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

souii hat folgendes geschrieben::
FABKN hat folgendes geschrieben::
Holzschuher hat folgendes geschrieben::
Was hat das Gericht denn ausgefressen?


Es hat vermutlich den Zeugen ausgefragt. Winken


.... und anschließend vergessen, dass der Zeuge ausgefragt wurde. Dementsprechend hat der Zeuge auch kein Geld gesehen...
... hoffentlich hat der Zeuge einen Zeugen dafür...?! Mit den Augen rollen Auf den Arm nehmen
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 17.02.07, 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

souii hat folgendes geschrieben::
FABKN hat folgendes geschrieben::
Holzschuher hat folgendes geschrieben::
Was hat das Gericht denn ausgefressen?


Es hat vermutlich den Zeugen ausgefragt. Winken


.... und anschließend vergessen, dass der Zeuge ausgefragt wurde. Dementsprechend hat der Zeuge auch kein Geld gesehen...


Hat denn vorher jemand Geld für den Zeugen eingezahlt (=Zeugenvorschuß) oder hat der Zeuge evtl. eine Zeugengebührenverzichtserklärung vorgelegt?
_________________
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souii
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.02.2006
Beiträge: 168

BeitragVerfasst am: 17.02.07, 20:52    Titel: Antworten mit Zitat

Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben::

Hat denn vorher jemand Geld für den Zeugen eingezahlt (=Zeugenvorschuß)


Ja, für den Zeugen wurden vom Kläger 150€ an das Gericht gezahlt

Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben::
oder hat der Zeuge evtl. eine Zeugengebührenverzichtserklärung vorgelegt?


Nein!

Das Gericht hat dem Zeugen heute folgendes geschrieben:

Zitat:
Sehr geehrter Herr ....,

im Rechtsstreit ... teile ich Ihnen mit, dass Sie in dem Verfahren nicht als Zeuge geladen waren. Somit kommt eine Entschädigung aus der Staatskasse bedauerlicherweise nicht in Betracht.

MfG
Richterin


Ja, es ist richtig, dass das Gericht den Zeugen nicht geladen hat, aber dies war der Fehler des Gerichtes. Es hat einfach vergessen die Zeugen zu laden. Der Zeuge wurde deshalb als präsenter Zeuge herangezogen. Um diese Antwort zu schreiben, hat das Gericht fast 4 Monage gebraucht. 3 Mal hat der Zeuge das Gericht aufgefordert, die Zeugengebühren zu zahlen. Dann kam dieses Schreiben. Wieso der Zeuge aus der Staatskasse entschädigt werden soll, kann ich auch nicht verstehen.
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 17.02.07, 22:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hat der Zeuge denn überhaupt gezeugt? Mr. Green Wurde er also angehört?

Beste Grüße

Metzing
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souii
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.02.2006
Beiträge: 168

BeitragVerfasst am: 17.02.07, 23:20    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
Hat der Zeuge denn überhaupt gezeugt? Mr. Green

Jepp, sogar so richtig mit Mann / Frau und Bett Winken

Metzing hat folgendes geschrieben::
Wurde er also angehört?

Ja wurde er... an diesem Tag war er der einzige Zeuge, der befragt wurde. Von der Rechtlichen Seite ist alles OK. Nur das Gericht scheint irgendwie vergessen zu haben, dass der Zeuge ausgesagt hat. Oder irgendwie ein Schreibfehler im Namen o.ä.

Deshalb die Frage, an welche Stelle des Amtsgerichts die Beschwerde gehen soll, damit die auch an der richtigen Stelle landet.

EDIT:

Hab vergessen zu schreiben, dass der Richter, der das Zeugs unterschrieben hat, der Direktor des Amtsgerichts ist. Welche Stelle ist denn höher, als der Direktor des Amtsgerichts?
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 17.02.07, 23:52    Titel: Antworten mit Zitat

Na, das Problem des richtigen Adressaten ist doch lösbar - wir hatten die Diskussion vor nicht allzu langer Zeit hier. Wenn das Amtsgericht von einem Direktor geleitet wird, ist es der Präsident des zuständigen Landgerichts.

Beste Grüße

Metzing
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SpecialAgentCooper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 18.02.07, 08:58    Titel: Antworten mit Zitat

Das setzt aber voraus, dass es sich überhaupt um eine Rüge handelt, die in die dienstlichen Bereich fällt. Mir scheint es hier jedoch eher um eine Rechtsfrage zu gehen, z. B. im Hinblick auf eine Berichtigung des Sitzungsprotokolls. Die Ablehnung der Berichtigung müßte m. E. mit der Beschwerde beim Landgericht anfechtbar sein.
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Metzing
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Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 18.02.07, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

SAC hat folgendes geschrieben::
Mir scheint es hier jedoch eher um eine Rechtsfrage zu gehen, z. B. im Hinblick auf eine Berichtigung des Sitzungsprotokolls. Die Ablehnung der Berichtigung müßte m. E. mit der Beschwerde beim Landgericht anfechtbar sein.

Nee, das scheint mir weniger das Problem zu sein. Der Fall noch einmal zusammengefaßt:

B benennt den Zeugen A, den das Gericht (aus welchen Gründen auch immer) nicht lädt. A erscheint als gestellter Zeuge und wird angehört. Die Zeugenvernehmung dürfte auch Bestandteil des Verhandlungsprotokolls geworden sein. Die zuständige Richterin am AG ist jedoch der Auffassung, daß ein gestellter Zeuge nicht zu entschädigen ist und schreibt auf den Antrag, den Zeugen zu entschädigen:
Zitat:
Sehr geehrter Herr ....,

im Rechtsstreit ... teile ich Ihnen mit, dass Sie in dem Verfahren nicht als Zeuge geladen waren. Somit kommt eine Entschädigung aus der Staatskasse bedauerlicherweise nicht in Betracht.

In meinen Augen ist das noch keine Ablehnung im engeren Sinne - diese müßte m. E. im Beschlusswege ergehen. Ich würde also die Richterin auffordern, eine beschwerdefähige Entscheidung (Beschluss) zu erlassen. Gegen diesen könnte dann ggf. Beschwerde, jedenfalls aber eine Gegenvorstellung zum LG möglich sein.

Beste Grüße

Metzing
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Injuve
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 860

BeitragVerfasst am: 18.02.07, 13:17    Titel: Antworten mit Zitat

Das rechtliche Vorgehen ergibt sich im Wesentlichen aus § 2 und § 4 JVEG:

http://www.gesetze-im-internet.de/jveg/index.html

Aber kann es evtl. sein, dass das Gericht den Zeugen einfach nicht für erforderlich hielt und dieser aber nunmal unbedingt etwas zum Thema sagen wollte und daher gezeugt hat?

Andere Frage: Lief die Klage evtl. auf PKH-Basis und hat der Kläger mit Pauken und Trompeten verloren? Alles ein wenig merkwürdig jedenfalls.
Winken
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souii
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.02.2006
Beiträge: 168

BeitragVerfasst am: 18.02.07, 14:53    Titel: Antworten mit Zitat

Injuve hat folgendes geschrieben::

Andere Frage: Lief die Klage evtl. auf PKH-Basis und hat der Kläger mit Pauken und Trompeten verloren? Alles ein wenig merkwürdig jedenfalls.
Winken


Nein! Die Klage selbst lief nicht auf PKH-Basis, die Verteidigung schon. Der Kläger hat sogar den Kostenvorschuss für den Zeugen an das Gericht gezahlt. Aus diesem Grund kann ich nicht verstehen, wieso in dem Schreiben der Richterin etwas von Staatskasse steht.

Ich habe grade mit dem Kläger gesprochen, er meinte auch, dass sich das Gericht in diesem Fall ganz komisch benimmt. Genauso wie die Verteidigung. Zwei Tage nach dem zweiten Termin, bei dem die Zeugen, die beim ersten mal einfach vergessen wurden zu laden, ausgesagt haben, hat der Beklagte der Klage nachgegeben.

Wenn ich den Kläger richtig verstanden habe, wird es kein Urteil mehr geben. Es sind nun bereits 2,5 Monate her, nachdem das Gericht nichts mehr hat von sich hören lassen. Keine Kostenfestsetzung o.ä.
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