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Frau A hat ein Bistro in dem eingebrochen wurde und alles was nicht Nietnagelfest ist geklaut wurde. Frau A ist falsch versichert und bekommt daher kein Geld von ihrer Versicherung. Unternehmer B hat jedoch in das Schaufenster des Bistros einen Flatscreen Tv mit DVD player zu werbe zwecken aufgestellt für den Frau A auch eine unkostenenschädigung bekommt.
Unternehmer B bekam den TV von seiner Versicherung nicht versichert da es zu risikoreich sei. Jetzt meine Frage ist Frau A verpflichtet dem Unternehmer Schadensersatz zu leisten? Es gibt keine Vetrage oder Schriftliche abkommen.
ja, das forum versicherungsrecht ist hier nicht das richtige,
aber rein aus dem bauch heraus würde ich aber einen schadenersatzanspruch des B verneinen.
warum auch?
frau A hat den einbruch-diebstahl ja offensichtlich nicht verursacht und das gerät wurde auf wunsch des unternehmes B dort aufgestellt.
inwieweit es sehr gefährlich ist, so ein gerät ins schaufesnter zu stellen, hätte damit auch der unternehmer B sich überlegen müssen, insbesondere, da ihm ja schon von seiten der versicherung mitgeteilt wurde: im falle eines falles, nicht versichert, weil das einfach einbrecher anlockt. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Das Risiko des Diebstahls hat der Eigentümer zu tragen.
Grundlage hierfür ist §823 BGB. Die Dame trifft kein Verschulden keine Haftung
Er könnte sie nur haftbar machen, wenn sie das Diebstahlrisiko vertraglich übernommen hätte,
also dahingehen eine vertragliche Vereinbarung getroffen wurde.
EDIT: Mist! Talla war schneller... _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
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