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Verfasst am: 26.02.07, 20:44 Titel: Lastschrift ohne Einzugsermächtigung
Hallo,
folgendes fiktives Problem: Herrn A werden 40€ abgebucht. Herr A hat keine Ahnung wofür oder woher das kommt, also lässt er es zurückbuchen. 1 Jahr lang geschieht nichts. Dann bekommt er plötzlich eine Mahnung von 280€ ( Betrag + Mahngebühr ) von einem Inkassounternehmen. Er geht damit zur Polizei und die rät ihm, den Forderungssteller und das Inkassounternehmen schriftlich aufzufordern, die Einzugsermächtigung, die angeblich vorgelegen hat und die angeblich erbrachten Leistungen nachzuweisen. 1,5 Jahre lang passiert nichts. Dann bekommt Herr A von seiner Bank die Nachricht "Es liegt ein negativer Schufa-Eintrag über 280€ gegen Sie vor, nehmen Sie dazu Stellung oder wir kündigen das Vetragsverhältnis..."
Wie sollte Herr A ihrer Meinung nach vorgehen? Herr A ist übrigens ziemlich verzweifelt...
Außerdem vermutet Herr A, dass nach einem Diebstahl seiner Geldbörse einige Zeit zuvor seine Kontodaten in falsche Hände gelangten...
am besten die ganzen Unterlagen zusammenpacken und bei der Bank den Vorgang erklären.
Wenn denn die Forderung tatsächlich nicht berechtigt ist wird der Banker das sicher verstehen. Anschließend würde ich eine Strafanzeige stellen gegen die Firma, die den Betrag eingezogen hat ( immer vorausgesetzt das sie nicht rechtens ist ) und dem Inkassobüro eine Kopie der Strafanzeige zur Verfügung stellen. Gleichzeitig das Inkassobüro auffordern die Eintragung bei der Schufa mit sofortiger Wirkung zu löschen mit einer Kopie an die Bank. Die Daten der Firma kann man sicherlich ermitteln aus den Kontoauszügen und der Bank bei der die LS gezogen wurde.
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 27.02.07, 09:00 Titel:
Das Problem scheint mir nicht in erster Linie bei der Bank zu lösen sein (die man allerdings in jedem Fall ansprechen sollte), sondern bei der Schufa.
Wie man gegen die Schufa bei unrichtigen Einträgen vorgeht, findet man z.B. hier --> www.123recht.net/article.asp?a=20150
oder auch hier --> www.kanzlei-renner.de/kompetenzen.htm#SCHUFA1 _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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