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Verfasst am: 27.02.07, 07:39 Titel: Anwendbarkeit der Heizkostenverordnung etc beim Altbau
Geehrtes Forum:
Man stelle sich folgende Geschichte vor,
es war einmal ein Gebäude aus dem Jahre 1980. Damals als Studentenwohnheim gebaut und gefördert, gekauft aber von Privatleuten. Dieses Gebäude mit Studenten-Wohnklos (praxisgerechte Beschreibung der Wohnsituation) hat in der ursprünglichen Erstellung Zähler zur Erfassung der Verbräuche für Strom und Wasser, nicht aber für Heizung.
Im heutigem 2007 sei es noch immer zu 80% von Studenten bewohnt, zwar nicht mehr öffentlich gefördert, aber damit auch nicht mehr zweckgebunden, aber noch immer in der Hand von Privaten.
Da die laufenden Kosten für die Wartung, Miete und Erneuerung der Zählereinrichtung der WEG aber zu teuer erschien, einigte man sich in der Zwischenzeit darauf diese stillzulegen. Die Mieter werden mit pauschalen Warmmieten abgerechnet (ohne Berücksichtigung des tatsächlichen, persönlichen Verbrauchs) die einzelnen Eigentümer bekommen den xten Anteil der angefallenen Kosten nach Eigentumsanteil zugewiesen.
Mehrkosten, steigende Energiepreise etc werden damit "aus der Tasche der VM bezahlt" oder entsprechend zeitverzögert über Mieterhöhungen wenn möglich weitergeleitet.
Nun die Frage:
Ist dies heute noch rechtens, mit Hinblick auf die HKV, oder sind die alten Zähleinrichtungen zu reaktivieren, um verbrauchsgerechte NK-Abrechnungen zu erstellen.
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