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Sondertilgungsanspruch verjährt?

 
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Zauberlehrling
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.02.2007
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 23.02.07, 16:36    Titel: Sondertilgungsanspruch verjährt? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ein Kreditnehmer hat einen Kredit mit einer Zinsfestschreibung über 10 Jahre abgeschlossen. Die Bank räumt dem Kreditnehmer Sondertilgungen bis zu DM 10.000 p.a. ein.

Wegen fehlender finanzieller Mittel nimmt der Kreditnehmer die Möglichkeit der Sondertilgung in den ersten 6 Jahren der Kreditlaufzeit nicht in Anspruch, wäre aber nun in der Lage eine größere Summe zur Tilgung aufzubringen.

Nun die Frage: Können Sondertilgungen, die nicht in Anspruch genommen wurden, nachgeholt werden? Im Vertrag wird nicht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Anspruch verfällt.

Bitte um Info...

Vielen Dank schon mal!
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Zauberlehrling
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elemic
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Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 277

BeitragVerfasst am: 23.02.07, 18:34    Titel: Antworten mit Zitat

Im Vertrag steht überlichweise etwas in der Art: ".... zulässig sind Sondertilgungen in Höhe XX,- Euro PRO JAHR!"
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Zauberlehrling
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.02.2007
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 23.02.07, 18:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

im Darlehensvertrag der Bank steht unter 'Weitere Darlehensbedingungen' der Zusatz: 'Sondertilgungen bis zu DM 10.000,-- p.a. sind möglich'
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Zauberlehrling
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elemic
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Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 277

BeitragVerfasst am: 24.02.07, 10:53    Titel: Antworten mit Zitat

Also da haben wir es ja: " ... DM 10.000,-- p.a."

Hieraus geht eindeutig (p.a.) hervor, dass es sich um jährliche Sondertilgungen handelt. Deshalb ist eine Nachholung nicht mehr möglich.
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Zauberlehrling
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.02.2007
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 24.02.07, 12:16    Titel: Antworten mit Zitat

das ist meiner Ansicht nach gar nicht so eindeutig. Es besagt ja nur, dass maximal DM 10.000,-- p.a. (also pro Jahr) getilgt werden können, nicht aber, dass die in der Vergangenheit nicht in Anspruch genommenen Tilgungsmöglichkeiten verfallen.

Bei einem anderem Institut heisst es im Vertrag zusätzlich: 'nicht geleistete Sondertilgungen verfallen.'
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Zauberlehrling
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ZetPeO
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 24.02.07, 14:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

man könnte die Vereinbarung durchaus als eine Art
jährliche optionale Vereinbarung
betrachten.
Wird sie nicht in Anspruch genommen verfällt sie.

Andererseits entsteht der Bank bei einmaliger Tilgung
von z.B. fünf nicht in Anspruch genommen Sondertilgungen
kein Schaden.
Wenn für den Fall der Nichtinanspruchnahme keine Regelung
getroffen wurde ist das eher mal eine juristische Streitfrage.

Eine pauschales Nein ist aber m.E. definitiv falsch.

Gr.
ZetPeO
P.S.
Hallo MOD?
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Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
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Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
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@migo
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 24.02.07, 19:31    Titel: Antworten mit Zitat

elemic hat folgendes geschrieben::
Also da haben wir es ja: " ... DM 10.000,-- p.a."

Hieraus geht eindeutig (p.a.) hervor, dass es sich um jährliche Sondertilgungen handelt. Deshalb ist eine Nachholung nicht mehr möglich.


sehe ich genauso. Alles andere ist Kaffeesatzleserei.
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ZetPeO
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 24.02.07, 20:12    Titel: Antworten mit Zitat

@amigo

schön dass Sie diese pauschale Verneinung aus Ihrem
Kaffee herauslesen können. Mit den Augen rollen

Und vielleicht lassen Sie den TE und mich an der Quelle Ihrer
rechtlich so felsenfesten Überzeugung teilhaben.


Gr.
ZetPeO
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elemic
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Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 277

BeitragVerfasst am: 25.02.07, 12:08    Titel: Antworten mit Zitat

Steht im nähren Umfeld zu dieser Sondertilgungsvereinbarung etwas bis zu welchem Termin (31.12.) die Sondertilgung zu zahlen ist?
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Zauberlehrling
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.02.2007
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 25.02.07, 12:43    Titel: Antworten mit Zitat

nein. Termine sind nicht genannt. Auch findet das Thema Sondertilgungen in den Allgemeinen Darlehensbedingungen keinerlei Erwähnung.
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Zauberlehrling
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elemic
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Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 277

BeitragVerfasst am: 25.02.07, 12:50    Titel: Antworten mit Zitat

Dann hätte jemand vielleicht Glück gehabt ..... Smilie

Der Sachverhalt ist zwar etwas anders geartet, aber der letzte Abschnitt der Urteilsbegründung paßt ziemlich gut

Google mal nach Az.: 1 O 219/05
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Zauberlehrling
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.02.2007
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 25.02.07, 13:37    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für den Hinweis. Sehr glücklich
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Zauberlehrling
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