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hab mal eine kleine frage, hoffe ich bin hier im richtigen forum gelandet
und zwar mich würde interessieren
darf der staat..also das finanzamt etc. ohne begründeten verdacht mein girokonto bzw. meine kontobewegungen überwachen / einsehen?
Es gibt eine Vielzahl von Vorschriften, die den Staat ermächtigen sich das Konto anzuschauen, ja sogar Vorschrifgten, die die Institute verpflichten bei entsprechenden Geldbewegungen Meldung zu machen.
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 27.02.07, 08:46 Titel:
Ohne Verdacht m.W. nicht. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Verfasst am: 07.03.07, 23:13 Titel: Bankauskunft an Staat
Also ich weiß soviel, dass zum Beispiel eine Agentur für Arbeit nur den kundenstamm (d.h. die vorhandenen Konten (keine Umsätze!) und die Freistellungsaufträge) einsehen darf.
Keine Rechtsberatung!!!
P.S: Empfehlung: Juriquette durchlesen!
Zitat:
darf der staat..also das finanzamt etc. ohne begründeten verdacht mein girokonto bzw. meine kontobewegungen überwachen / einsehen?
Nur als Hinweis _________________ Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
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