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jjs Interessierter
Anmeldungsdatum: 28.02.2007 Beiträge: 15
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Verfasst am: 28.02.07, 18:19 Titel: allgemeine frage! |
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Bei z.B. Diebstahl eines azubis, wird der arbeitgeber hier informiert? wenn ja durch wen!
vielen dank  |
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Gast
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Verfasst am: 28.02.07, 18:31 Titel: |
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Das wird der AG schon merken, wenn ihm der Azubi geklaut worden ist...  |
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Gammaflyer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 28.02.07, 18:37 Titel: |
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Exrichter hat folgendes geschrieben:: | Das wird der AG schon merken, wenn ihm der Azubi geklaut worden ist...  |
Zu spät, eine Minute vorher hab, ich den schon in den Stilblüten gebracht.
Zur Sache:
Bei Diebstahl im Betrieb natürlich.
Bei "normalem" Diebstahl(meinetwegen im Kaufhaus) erfährt der Arbeitgeber in der Regel nichts. Ausnahmen können der öffentliche Dienst sein oder Arbeitgeber, die regelmäßig Führungszeugnisse anfordern(vorausgesetzt, die Strafe taucht überhaupt im Führungszeugnis auf). _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln! |
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FABKN Gast
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Verfasst am: 28.02.07, 18:37 Titel: |
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Exrichter hat folgendes geschrieben:: | Das wird der AG schon merken, wenn ihm der Azubi geklaut worden ist...  |
Außerdem ist auch der Diebstahl eines Azubis keine Heimlichkeitstat. |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 28.02.07, 21:54 Titel: Re: allgemeine frage! |
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jjs hat folgendes geschrieben:: | Bei z.B. Diebstahl eines azubis, wird der arbeitgeber hier informiert? wenn ja durch wen!
vielen dank  | So ganz allgemein läßt sich diese Frage nicht beantworten. Wenn die Straftat zur Anzeige gebracht wurde, hat erstmal die Polizei Kenntnis von der Tat. Diese informiert die Staatsanwaltschaft. Das Jugendamt bzw. die Jugendgerichtshilfe erhält ebenfalls eine Mitteilung. Irgendwann kommt dann ein Schreiben der Jugendgerichtshilfe um sich ein Bild von dem Jugendlichen zu machen und einen Sozialbericht (JGH-Bericht) für das Jugendgericht zu erstellen. Dann muß abgewartet werden, ob die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Auflagen einstellt, oder der Jugendliche den Gerichtssaal von innen sehen darf. - Der Arbeitgeber wird nicht immer informiert, da dem Jugendlichen auch nicht ganz die Zukunft verbaut werden soll.
Daher mal die Einladung der Jugendgerichtshilfe abwarten.  |
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Gast
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Verfasst am: 01.03.07, 08:01 Titel: Re: allgemeine frage! |
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Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben:: | Der Arbeitgeber wird nicht immer informiert, da dem Jugendlichen auch nicht ganz die Zukunft verbaut werden soll. | Nur so am Rande - wenn allerdings der Arbeitsgeber auch der Geschädgte des Dienstahls ist, wird sich die Info kaum vermeiden lassen... |
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jjs Interessierter
Anmeldungsdatum: 28.02.2007 Beiträge: 15
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Verfasst am: 01.03.07, 16:46 Titel: |
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also kommt es im großteil der fälle vor, dass der jugendliche seinen arbeitspaltz verliert, wegen so einem mist??????? kommt es auch auf die jugendgerichtshilfe an, ob der arbeitgeber informiert wird?  |
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FABKN Gast
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Verfasst am: 01.03.07, 17:18 Titel: |
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Wie vom Exrichter bereits geschrieben, wird der Arbeitgeber sicherlich schon selbst von dem Diebstahl erfahren, wenn sein Eigentum beeinträchtigt worden ist.
In diesen Fällen steht dem Arbeitgeber regelmäßig ein außerordentliches - also fristloses - Kündigungsrecht zu.
jjs hat folgendes geschrieben:: | also kommt es im großteil der fälle vor, dass der jugendliche seinen arbeitspaltz verliert, wegen so einem mist??????? |
Naja, ab einem gewissen Alter sollte man die nötige Reife und Einsichtsfähigkeit voraussetzen dürfen. |
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jjs Interessierter
Anmeldungsdatum: 28.02.2007 Beiträge: 15
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Verfasst am: 01.03.07, 17:27 Titel: |
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heisst das, wenn man die tat einsieht, dass der arbeitgeber nichts erfährt? bei mir handelt es sich beispielsweise um einen abgetretenen (nicht von mir) autospiegel der auf der straße lag und ich in mitgenommen hab! wie stehen meine chancen? |
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jjs Interessierter
Anmeldungsdatum: 28.02.2007 Beiträge: 15
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Verfasst am: 01.03.07, 17:28 Titel: |
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ich weiss ja, keine rechtsberatung und so... aber is ja auch ne allgemeine frage, hab schon post von der jugendgerichtshilfe!  |
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Gast
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Verfasst am: 01.03.07, 17:30 Titel: |
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jjs hat folgendes geschrieben:: | ich weiss ja, keine rechtsberatung und so...  |
RÖCHTÖCH!
Und darum änder bitte die Fragestellung um. Ist ja nicht so schwer, dass ganze als allgemeinen Sachverhalt zu schreiben, oder?
mfg
thomas26 |
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jjs Interessierter
Anmeldungsdatum: 28.02.2007 Beiträge: 15
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Verfasst am: 01.03.07, 17:42 Titel: |
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also stellen wir uns irgendeine person vor die beispielsweise eine straße entlang geht, auf grund von z.B. erheblichen alkoholkonsum ( z.B. 1,1 oder so...) einen abgetretenen autospiegel oder so einsteckt, aus purer dummheit, stellen wir uns vor diese person ist ein azubi, wird sein betrieb informiert????  |
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yamato FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 09.05.2006 Beiträge: 2207 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 02.03.07, 10:57 Titel: |
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Hat Gammaflyer doch oben schon beantwortet.
Hier wäre der Betrieb ja nicht betroffen, also wird er auch nicht informiert werden.
Ausnahme der Übeltäter ist Azubi im öffentlichen Dienst, speziell in der verbeamteten Form. |
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Obermotzbruder FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
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Verfasst am: 02.03.07, 11:24 Titel: |
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Hallöle
Vielleicht war es ja das Auto vom Chef?
Wenn nicht. Weshalb sollte der Staatsanwalt noch dem Arbeitgeber verständigen. Da hätter viel zu tun. Und was ist, wenn ein Arbeitssuchender etwas entwendet. Wer wird da informiert? Die Agentur für Arbeit?
Grüssle  _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll. |
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jjs Interessierter
Anmeldungsdatum: 28.02.2007 Beiträge: 15
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Verfasst am: 02.03.07, 17:02 Titel: |
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gooooooooil, riecht sowas eher nach sozialstunden oder geldbuße oder sogar haft?  |
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