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Verzehr von eigenen Getränken

 
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Gloria5
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.07.2005
Beiträge: 193

BeitragVerfasst am: 21.02.07, 17:32    Titel: Verzehr von eigenen Getränken Antworten mit Zitat

Darf der Gast einer Gaststätte von seiner eigenen Weinflasche seine/und oder die Gläser widerrum seiner Gäste nachschütten? Geschockt
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Truthahn029
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 21.02.07, 20:49    Titel: Antworten mit Zitat

Mir ist kein Gesetz bekannt, das das verbietet. Allerdings wird es wohl kaum einen Gastwirt geben, der solche Vorgehensweisen seiner Gäste duldet. Er kann das aber natürlich verbieten.

Liebe Grüße. Winken
_________________
Bitte tragen Sie zum Schutz der Umwelt bei, indem Sie auf meine grünen Punkte klicken und mich positiv bewerten! Die nächsten Generationen werden Ihnen dankbar sein! Christmassmilie
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Gloria5
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.07.2005
Beiträge: 193

BeitragVerfasst am: 21.02.07, 23:04    Titel: Antworten mit Zitat

Truthahn029 hat folgendes geschrieben::
Mir ist kein Gesetz bekannt, das das verbietet. Allerdings wird es wohl kaum einen Gastwirt geben, der solche Vorgehensweisen seiner Gäste duldet. Er kann das aber natürlich verbieten.


Hm. Haben dann die Gäste oder der Gastwirt beide Recht?
Dulden ist ja nicht Gesetz. Verbieten auf Grundlage eines Gesetzes schon, wenn es rechtliche Grundlagen gäbe?
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max-spatz
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.08.2006
Beiträge: 14
Wohnort: euskirchen

BeitragVerfasst am: 21.02.07, 23:47    Titel: Es gibt fast alles Antworten mit Zitat

In vielen Gaststätten ist ein stilles Gesetz das man den Wirt entschädigt. Beispielsweise kostet bei dem Wirt die Flasche Wein 20,- Euro, dann kann der Wirt dem Gast den Gewinnausfall in Rechnung stellen. Mir fällt nur das richtige wort dafür nicht ein. Ob es gesätzlich zulässig ist weiß ich nicht, wird aber im Rheinland so praktiziert..
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 21.02.07, 23:49    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Mir fällt nur das richtige wort dafür nicht ein.
- Es heißt 'Korkgeld' Winken
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max-spatz
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.08.2006
Beiträge: 14
Wohnort: euskirchen

BeitragVerfasst am: 21.02.07, 23:52    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Mir fällt nur das richtige wort dafür nicht ein.
- Es heißt 'Korkgeld' Winken


danke Winken
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 22.02.07, 11:20    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Grundlage für dieses "Korkgeld" gibt es wohl nicht. Der Wirt muss dieses Verhalten aber nicht dulden und kann den Gast/ die Gäste mit Hinweis auf sein Hausrecht der Gaststätte verweisen.

Einen rechtlichen Anspruch auf Aufenthalt in einer Gaststätte gibt es nämlich auch nicht..
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