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Haftung als Handlungsbevollmächtigter

 
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bonnymcmillan
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.03.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 02.03.07, 20:04    Titel: Haftung als Handlungsbevollmächtigter Antworten mit Zitat

Es soll eine GmbH & Co. KG in München gegründet werden.

Dazu wird ein Ladengeschäft in Bayreuth eröffnet.

Ein Angestellter soll nun eine Handlungsvollmacht erhalten, um im Namen des Geschäftsführers zu handeln, also Einkauf, Verhandlungen mit Lieferanten usw.,
Waren und Rechnungen annehmen.
Dieser arbeitet in Bayreuth und führt da auch die Geschäfte im Namen des Geschäftsführers, der mit seiner Firma in München seinen Sitz hat.
Waren und Rechnungen sollen an das Geschäft in Bayreuth gehen. Dort wird auch die Buchhaltung erledigt und am Monatsende nach München zum Geschäftsführer geschickt.

Der Geschäftsführer hafte ja teilweise oder sogar ganz mit seinem Privatvermögen.

Muss der Handlungsbevollmächtigte für etwas haften?
Wenn ja, haftet er mit seinem Privatvermögen?

Die genannten Orte sind fiktiv!
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Muc444
Gast





BeitragVerfasst am: 02.03.07, 20:29    Titel: Antworten mit Zitat

no!

siehe hierzu GmbH Haftungsrecht


Einhandlungsbevollmächtigter ist ein Titel, der täglich nach Gusto gegeben und entzogen werden kann.
Anders bei Erteilung von Prokura, welche im Register eingetragen werden müsste.

Haftungssrechte oblichen der Gesellschaftsform


mfg.
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