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was wurde denn bei Gründung der GbR vertraglich geregelt? Das Finanzzamt fragt ausdrücklich nach diesem Punkt, also sollte das vorher geregelt sein!
Wenn A nicht einverstanden ist, wird es Probleme geben. Aber B könnte doch einfach "neu" anfangen - als Einzelunzernehmen. Die GbR muss dann vorher aufgelöst werden.
Wenn bei zwei Gesellschaftern einer aussteigt, bedeutet das automatisch die Auflösung der Gesellschaft, da es sich um eine Personengesellschaft handelt. Eine Personan allein kann schlecht mit sich selbst eine Gesellschaft bilden. Zwar kann A die Geschäfte der Gesellschaft weiterführen, allerdings dann als Einzelkaufmann. Die Gesellschaft als Gesellschaft fortführen könnten nur mindestens zwei Personen. Bleibt am Ende nur ein Gesellschafter übrig bedeutet das automatisch die Auflösung der Gesellschaft und deren Auseinandersetzung.
Gruß
Kyno _________________ ... Bad to the Bone ...
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