Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Hallo,
in einem fiktiven Fall möchte sich A an der Einzelunternehmung von B beteiligen.
Wie kann sich A (Einzelunternehmer) an der Firma von B (Einzelunternehmer) mit allen Rechten und Pflichten beteiligen ohne das der Name A in Erscheinung tritt?
wenn A nach außen nicht in Erscheinung treten will, ist wohl eher eine typisch stille Beteiligung sinnvoll. Dabei hat A aber keinerlei weitergehender Rechte außer Bucheinsichtsrechten.
Eine atypisch stille Beteiligung kann dann Sinn machen, wenn A so weitgehende Rechte haben will, um an unternehmerischern Entscheidungen teil zu haben.
Wichtig bei der Wahl ist unter anderem, dass ein typisch stille Beteiligter und ein atypisch stiller Beteiligter steuerrechtlich unterschiedlich betrachtet werden. Der typisch Stille hat Einkünfte aus Kapitalvermögen, der atypisch Stille aus Gewerbebetrieb.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.