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Verfasst am: 01.03.07, 13:00 Titel: unberechtigter Einzug und die "Pflichten"
Guten Tag.
Ist der Kontoinhaber bei unberechtigten Einzug von seinem Bankkonto verpflichtet den Sachverhalt mit dem einzuziehenden Unternehmen zu klären, (in dem er bspw. eine Frist einräumt: bis wann das Geld zurücküberweisen werden muss) ODER darf er sofort den Betrag zurückbuchen lassen?
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 01.03.07, 13:39 Titel:
Wir müssen zwischen dem Lastschriftverfahren (Widerspruchsfrist 6 Wochen) und der erteilten Abbuchungsermächtigung unterteilen.
Bei erstgenanntem Verfahren kann innerhalb von 6 Wochen ohne Angabe von Gründen der Geldeinzug widerrufen werden. Bei einer erteilten Abbuchungsermächtigung hingegen funktioniert das nicht. _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Sorry für etwas zweideutige Formulierung. Die Rede war von dem Einzugsermächtigungsverfahren. Die Frist des Widerrufs hierfür von 6 Wochen ist ja allseitig bekannt.
Die Frage bezog sich mehr auf die eventuelle bestehenden "Pflichten" des Kontoinhabers dem einzuziehenden Unternehmen gegenüber...
Darf ich Deine Antwort so interpretieren, dass es hier keine solche "Pflichten" bestehen, sofern der Einzug ganz sicher unberechtigt ist?
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