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Verfasst am: 16.04.07, 14:05 Titel: Beweiswert einer eidesstattlichen Versicherung
A beantragt und erhält eine einstweilige Verfügung gegen die B & C GbR.
Die B&C GbR legt dagegen Widerspruch ein. Es kommt zum mündlichen Termin, bei der die B&C GbR eine eidesstattliche Versicherung des D vorlegt. Die eiedesstattaliche Versicherung ist ja im einstweilgen Rechtsschutz als Beweis zulässig. Wie sich kurz nach der Verhandlung aber herausstellt, ist der D nicht einfach ein Unbeteiligter, sondern er ist Gesellschafter der B&C GbR.
Frage: Hat damit die eidesstattliche Versicherung des D überhaupt noch einen Beweiswert?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 18.04.07, 16:56 Titel:
Grundsätzlich ja. Ob die Glaubwürdigkeit anders zu beurteilen ist, wenn die Neutralität des Zeugen in Frage gestellt ist, ist eine Einzelfallbetrachtung.
Generell hat auch eine EV des Verfügungsbeklagten selbst Beweiswert - wieso auch nicht?
Wenn der stadtbekannte Säufer Heiner B. ein EV-Verfahren gegen Papst Babydicht XVI. anstrengt, weil dieser ihn angeblich regelmäßig als "gottlosen Kretin" bezeichnet, wäre eine EV des Papstes des Tenors "Ich habe noch nie von diesem Menschen gehört, geschweige denn, daß ich ihn öffentlich verunglimpfe" von erheblichem Beweiswert. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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