Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 10.03.07, 02:28 Titel: Gehört Ordnungsgeld oder Ordnungshaft immer zum Strafrecht?
In einstweiliger Verfügung werden Ordnungsgeld und/oder ersatzweise Ordnungshaft erwähnt. Wenn man gegen so eine einstweilige Verfügung Verstösst, gehören die daraus resultierenden Ordnungsgeld oder Ordnungshaft (bis zu 6 Monaten) zum Zivilrecht oder zum Strafrecht?
Gibt es Ausnahmen?
Anmeldungsdatum: 01.01.2005 Beiträge: 723 Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald
Verfasst am: 10.03.07, 09:31 Titel:
Und sowas kommt auch im diesem Fall nicht in Vorstrafenregister!
Denn wie es der Exrichter bemerkt hat, ist dieses Ordnungsgeld oder ersatzweise Ordnungshaft bei verstoß gegen die Einstweilige Verfügung ist weiterhin eine Zivilrechtliche Angelegenheit und keine Strafrechtliche Angelegenheit. _________________ Mfg Skayritera
HINWEIS: Von mir gibs keine konkrete Rechtberatung, keine Garantie! Alles was ich hier sage sind Meinugsäußerungen!
Forenregeln ist zu Beachten u. bewerten nicht vergessen!
Wenn die o.g. zum Zivilrecht gehören, wird so ein Ordnungsgeld und/oder Ordnungshaft (bis zu 6 Monaten) in ein Führungszeugnis eingetragen?
Wir gehen von einem Verstoß gegen eine einstweilige Verfügung nach §§ 935 ff,
Hallo. Wird der Staat bei solchen Angelegenheiten nicht hoheitlich tätig? Zivilrecht ist angeblich Privatrecht, also wo die Subjekte gleichgestellt sind. Wenn ein Richter eine Ordnungsstrafe anordnet, ist das doch nicht der Fall . Könnte das jemand erklären? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
@begeistert: nein, es handelt sich nicht um Kriminalstrafen.
I-user hat folgendes geschrieben::
Hallo. Wird der Staat bei solchen Angelegenheiten nicht hoheitlich tätig? Zivilrecht ist angeblich Privatrecht, also wo die Subjekte gleichgestellt sind. Wenn ein Richter eine Ordnungsstrafe anordnet, ist das doch nicht der Fall . Könnte das jemand erklären?
Es handelt sich um eine Sanktion zur Durchsetzung des zivilrechtlichen Anspruchs einer Partei... auch wenn der Staat in Form des Gerichtsvollzieher "hoheitlich" tätig wird und vollstreckt bzw sogar Haftbefehle ausstellt ist dies nur im Interesse der Parteien des Rechtsstreites.
, wird so ein Ordnungsgeld und/oder Ordnungshaft (bis zu 6 Monaten) in ein Führungszeugnis eingetragen?
skayritera hatte die Anwort ja schon gegeben: Nein. Ordnungsgelder kommen nie ins Führungszeugnis oder ins Bundeszentralregister, egal ob das Ordnungsgeld aus einem Straf- oder Zivilverfahren stammt. Aus einem Strafverfahren kann es z.B. stammen, wenn es z.B. wegen unangemessenem Verhalten vor Gericht verhängt wurde. Wenn es in Zusammenhang mit einem Verstoß gegen eine einstw. Verf. verhängt wurde, kann es aber nur aus einem Zivilverfahren stammen, da es einstw. Verf. im Strafrecht nicht gibt. _________________ mit frdl. Grüßen
J.A.
___________________________________________________________________________________________
Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.