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angenommen Herr F. gerät in familiäre Zwistigkeiten und sieht als eine (unbedachte) Möglichkeit, bei seinen Schwiegereltern das Telefon "klingeln" zu lassen. Er macht das in 2 Wochen etwa 12-mal, läßt nur klingeln, keinerlei Drohungen. Wenn nun die Schwiegereltern F anzeigen, was droht ihm, was für ein Vergehen ist das ?
Da der "Stalking-Paragraph" soweit ich weiß zwar schon verabschiedet, aber noch nicht in Kraft ist, ist sowas nur schwer zu Verfolgen.
Wenn z.B. konsequent die Nachtruhe gestört wird, könnte man an Körperverletzung denken.
Wenn dadurch irgendwas "erreicht" werden soll(also die Schwiegereltern dadurch dazu gebracht werden sollen, irgendetwas zu tun oder zu lassen), käme Nötigung in Frage.
Oder eben ähnliche Konstrukte dieser Art.
Ansonsten ist "Rumnerven" aber (noch) nicht strafbar. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
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