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Verfasst am: 06.03.07, 17:14 Titel: Strafbefehl!! Was nun???
Hallo zusammen!
Folgender Fall:
Person A hat mit Person B mit Beifaher C einen Verkehrsunfall mit Personenschaden.
Verhandungen bezüglich der Schadensregulierung laufen noch. Inzwischen hat Beifahrer C Strafanzeige wegen Körperverletzung gegen Person A gestellt. Person A, B, C und Zeugen machten eine Aussage bei der Polizei. Nach ca. einem Monat erhällt Person A Strafbefehl vom StA. Ergebniss 40 Tagessätze a 45€. Person C hatte eine Prellung und wurde eine Woche krankgeschrieben.
Person A gehen dabei folgende Sachen durch den Kopf:
Anwalt der den Schadensfall gegen Person B übernommen hat einschalten!?
Hat die Insassenversicherung von Person B bedeutung? (falls vorhanden) Wenn nicht, wäre es doch das eigene Risiko mitzufahren!?
Was ist, wenn Person A nicht schuldig bzw. Teilschuldig ist?
Kann die StA zu diesem Zeitpunkt, Person A schon verurteilen?
Bei der Aussage bei der Polizei wurde keine Auskunkft über Einkommen erteilt. Hat das Einfluss auf die Hohe der Strafe? Gibt es eine maximal Geldstrafe im Verhältniss zum Einkommen?
Angenommen Person A wird vor Gericht Schuld zugesprochen.
Ist es möglich, dass person C anschließend noch auf Schmerzensgeld klagt?
Dann wäre Person A doch bereits "vorgemerkt" und somit schon fast wieder verurteilt!?
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