Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Kann man einen Kundenstamm "verkaufen"
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Kann man einen Kundenstamm "verkaufen"

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
blgd
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.11.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 07.03.07, 17:34    Titel: Kann man einen Kundenstamm "verkaufen" Antworten mit Zitat

Eine Werbeagentur mit Gesellschaftsform GbR oder oHG löst sich auf -
Ein Gesellschafter A scheidet gänzlich aus, Gesellschafter B macht eine neue Agentur auf.
Gesellschafter A ist länger als Unternehmer (Grafikagentur) tätig ist, Gesellschafter B hat sich mit einer Geldsumme in die bestehende Agentur "eingekauft", die dann zu der oben beschriebenen Gesellsschaftsform umfirmiert wurde.

Nun gibt sich Gesellschafter A zunächst großzügig und bietet Gesellschafter B an, seinen gesamten Kundenstamm (der zum großen Teil aus der Zeit vor der Partnerschaft stammte) zu übernehmen.
Da dieses Angebot an bestimmten Bedingungen geknüpft ist und Gesellschafter B den Wert dieses Kundenstamms als etwas überbewertet einschätzt, kommt es unweigerlich zu kleinen "Spannungen": Gesellschafter A droht den Kundenstamm an eine andere Agentur für viel Geld zu verkaufen, Gesellschafter B würde dann ohne Kunden dastehen...

Nun meine eigentliche Frage: Kann man einen Kundenstamm "verkaufen", so wie man ein Stück Wurst verkauft? Müsste Gesellschafter A nicht eigentlich zu jedem Kunden gehen und IHM die Daten zum Kauf anbieten, weil sich die betreuende Agentur nun auflöst?
Und was ist mit Gesellschafter B: kann er -selbst wenn die Daten nicht mehr bei ihm sind- nicht trotzdem diese Kunden aquirieren/abwerben?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mwjm
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.03.2007
Beiträge: 927
Wohnort: Hauptstadtspeckgürtel

BeitragVerfasst am: 08.03.07, 09:58    Titel: Re: Kann man einen Kundenstamm "verkaufen" Antworten mit Zitat

blgd hat folgendes geschrieben::
Nun gibt sich Gesellschafter A zunächst großzügig und bietet Gesellschafter B an, seinen gesamten Kundenstamm (der zum großen Teil aus der Zeit vor der Partnerschaft stammte) zu übernehmen.

Die Frage ist hier: steht ihm diese Großzügigkeit zu. Bei einer Auflösung ist das Vermögen der Gesellschaft in Geld umzusetzen und die Schulden zu begleichen. Falls es keinen Gesellschaftsvertrag gibt, der hier Vorgaben macht, kann die Auseinandersetzung grundsätzlich auch so erfolgen, daß die Partner sich über die Verteilung des Vermögens verständigen. Nach der Schilderung gehe ich eher nicht davon aus, daß der Kundenstamm dem A allein zusteht. Wenigstens in Höhe seiner Beteiligung dürfte der B daran mitberechtigt sein.
blgd hat folgendes geschrieben::
Kann man einen Kundenstamm "verkaufen", so wie man ein Stück Wurst verkauft?

Ja kann man. Bei fast allen Unternehmen ist der Geschäftswert mit Masse vom Kundenstamm geprägt. Es handelt sich um ein sog. immaterielles Wirtschaftsgut, das sogar (steuerlich) abgeschrieben werden kann.
blgd hat folgendes geschrieben::
Müsste Gesellschafter A nicht eigentlich zu jedem Kunden gehen und IHM die Daten zum Kauf anbieten, weil sich die betreuende Agentur nun auflöst?

Nein muß er nicht. Dürfte ohnehin nicht viel bringen, weil die Kunden ihre Adresse und Auftragsdaten eigentlich selbst kennen sollten.
blgd hat folgendes geschrieben::
Und was ist mit Gesellschafter B: kann er -selbst wenn die Daten nicht mehr bei ihm sind- nicht trotzdem diese Kunden aquirieren/abwerben?

Das ist nicht ganz unproblematisch. Auch bei Auflösung der Gesellschaft haben die Gesellschafter eine Treuepfllicht.
_________________
Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
chatterhand
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 08.03.07, 10:24    Titel: Re: Kann man einen Kundenstamm "verkaufen" Antworten mit Zitat

Hallo,
blgd hat folgendes geschrieben::
Und was ist mit Gesellschafter B: kann er -selbst wenn die Daten nicht mehr bei ihm sind- nicht trotzdem diese Kunden aquirieren/abwerben?

ist ein sog. Wettbewerbsverbot vereinbart, kann das teuer werden.
_________________
chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.