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Einzeleinvernahme ohne Beklagte?

 
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kevinandre2
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.02.2006
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 08.03.07, 01:10    Titel: Einzeleinvernahme ohne Beklagte? Antworten mit Zitat

Hallo!
Gibt es die Möglichkeit einen Zivilprozess so zu führen oder weiterzuführen, dass sich die Parteien untereinander nicht bei Gericht treffen (zb. nur Rechtsanwaltsvertretungen)weil zerstritten oder sich gegenseitig prügeln wollen ????
Was tun dafür ??
Danke !
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mwjm
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.03.2007
Beiträge: 927
Wohnort: Hauptstadtspeckgürtel

BeitragVerfasst am: 09.03.07, 17:48    Titel: Antworten mit Zitat

Zwar herrscht im Zivilprozeß der Grundsatz der Mündlichkeit. Allerdings ist nicht zwingend vorgeschrieben, daß eine Partei vor Gericht erscheinen muß. Ordnet das Gericht das an, ist dem grundsätzlich Folge zu leisten.
Ein geschickter REchtsanwalt bekommt Ihr Anliegen aber locker hin.
_________________
Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
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kevinandre2
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.02.2006
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 10.03.07, 00:50    Titel: Antworten mit Zitat

mwjm hat folgendes geschrieben::
Zwar herrscht im Zivilprozeß der Grundsatz der Mündlichkeit. Allerdings ist nicht zwingend vorgeschrieben, daß eine Partei vor Gericht erscheinen muß. Ordnet das Gericht das an, ist dem grundsätzlich Folge zu leisten.
Ein geschickter REchtsanwalt bekommt Ihr Anliegen aber locker hin.


Imho heisst dass das eine Partei oder deren Anwalt ohne Anwesenheit der anderen Partei oder dessen Anwalt vor Gericht aussagen darf? Sehr glücklich Danke !
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 10.03.07, 02:12    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, das heißt eigentlich nur, daß eine Partei, die vor Gericht die andere Partei nicht treffen möchte, in vielen Fällen zuhause bleiben und ihren Anwalt reden lassen kann.

Eine mündliche Aussage vor Gericht zu machen, ohne daß die Gegenpartei zugegen ist, wird in 99,9% der Fälle hingegen nicht möglich sein. Immerhin gehört zum due process, daß man die Gegenseite auch befragen kann, wenn sie schon als Partei vernommen wird.

Im übrigen reicht ein "ich bin mit dem zerstritten" keineswegs als Begründung für ein Fernbleiben - das sind immerhin 99,9% aller Parteien mit der Gegenseite, sonst wäre man ja nicht vor Gericht. Cool
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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chatterhand
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 10.03.07, 10:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
kevinandre2 hat folgendes geschrieben::

Imho heisst dass das eine Partei oder deren Anwalt ohne Anwesenheit der anderen Partei oder dessen Anwalt vor Gericht aussagen darf?

Der Richter bestimmt, ob das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet wird.
Gegen evtl. Tätlichkeiten im Gerichtssaal ist hat er wirksame Mittel.
_________________
chatterhand
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