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Ordnungsgeldandrohung - wie lange bindend

 
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sedna
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Anmeldungsdatum: 25.08.2005
Beiträge: 141

BeitragVerfasst am: 08.03.07, 07:11    Titel: Ordnungsgeldandrohung - wie lange bindend Antworten mit Zitat

Guten Morgen,

A hat gegen B eine Unterlassungsklage wegen diverser Veröffentlichungen in die Wege geleitet. B ist es bei Androhung eines Ordnungsgeldes untersagt, weiterhin bestimmte Dinge zu verbreiten.

Wie lang ist die Androhung eines Ordnungsgeldes nach einer Unterlassungsklage eigentlich bindend? Für den Rest des Lebens? Oder nur für einen bestimmten Zeitraum?

Das heißt, wie lange ist A durch diese Ordnungsgeldandrohung geschützt?



MfG sedna
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0Klaus
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 10.03.07, 18:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

grundsätzlich für immer.

Im Einzelnen

http://www.jura.uni-sb.de/projekte/Bibliothek/texte/RUESSM.HTM#Heading3
_________________
mfg
Klaus
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sedna
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.08.2005
Beiträge: 141

BeitragVerfasst am: 12.03.07, 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

Alles klar, danke für die Rückmeldung.

sedna
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