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Unwissende FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 04.01.2005 Beiträge: 207
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Verfasst am: 14.03.07, 16:49 Titel: Gemagebühren wegen Videopräsentatin auf einer Messe? |
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Hallo an alle,
ein hypothetischer Fall:
Frau Aussteller präsentiert auf einer regionalen Messe Ihre Produkte.
Um sie anschaulicher darzustellen läßt Sie eine selbstproduzierte, sagen wir, Diashow auf einem TV laufen inkl. Musikuntermalung.
Die Messe soll, sagen wir, 10 Tage dauern.
Ist diese Art der Präsentation Gemagebühren pflichtig?
Danke für Antworten.
Eure, wie immer,
Unwissende |
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Adromir FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 30.10.2005 Beiträge: 5610 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 14.03.07, 17:41 Titel: |
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Vorrausgesetzt der Interpret der Musik ist bei der GEMA, dann definitiv ja.
Ist der Interpret nicht durch die GEMA vertreten, dann sollte zumindestens eine entsprechende Erlaubnis zur Aufführung vorliegen.. |
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Unwissende FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 04.01.2005 Beiträge: 207
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Verfasst am: 14.03.07, 19:04 Titel: |
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Hallo,
und wenn man da uralt Musik laufen lassen würde (20J+)?
Worauf würden den Gebühren erhoben, auf die Musik oder die Filmvorführung?
Danke.
Gruß
di Unwissende |
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Adromir FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 30.10.2005 Beiträge: 5610 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 14.03.07, 19:09 Titel: |
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Solange der Musiker bei der GEMA ist, ist es egal, wann das Stück aufgenommen wurden..
Und die GEMA wird für das öffentliche Aufführen der Musik erhoben.. |
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Unwissende FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 04.01.2005 Beiträge: 207
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Verfasst am: 14.03.07, 19:21 Titel: |
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Hallo nochmal,
und mit welcher Höhe der gebühren muss Frau Aussteller dann ca. rechnen (Veranstaltung v. 10 Tagen)
Gruß
die Unwissende |
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Adromir FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 30.10.2005 Beiträge: 5610 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 14.03.07, 19:45 Titel: |
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Fraqu Aussteller sollte vieleicht mal hier gucken: http://www.gema.de/musiknutzer/abspielen_auffuehren/messen.shtml
bzw. direkt bei der GEMA anfragen, da die Gebühren teilweise Abhängig sind von Veranstaltungsgröße und Anzahl der verwendeten Stücke und Anzahl der Vorführungen.. |
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Unwissende FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 04.01.2005 Beiträge: 207
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Verfasst am: 16.03.07, 08:31 Titel: |
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Hallo nochmal,
d.h. Frau Aussteller könnte nichts dagegen machen wenn sie "nach" der Messe eine
Gebührenforderung der Gema erhält?
Danke für Antworten.
Gruß
"die Unwissende" |
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Richard Gecko FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
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Verfasst am: 16.03.07, 08:32 Titel: |
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| Nein, ausser zahlen kann man dagegen nichts tun. |
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flüstertüte FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.10.2006 Beiträge: 807 Wohnort: Stuttgart
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Verfasst am: 16.03.07, 08:33 Titel: |
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| Zitat: | d.h. Frau Aussteller könnte nichts dagegen machen wenn sie "nach" der Messe eine
Gebührenforderung der Gema erhält? |
Doch, zahlen
wenn die Forderung richtig berechnet ist. ( 100% Aufschlag auf den Normsatz sind der Gema erlaubt) _________________ Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten. John F. Kennedy
War die Antwort nützlich? Ein kurzes Klick oder "Danke" wäre schön. |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 17.03.07, 07:42 Titel: |
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| Adromir hat folgendes geschrieben:: | | Solange der Musiker bei der GEMA ist, ist es egal, wann das Stück aufgenommen wurden.. | Nö. 70 Jahre nach dem Tod ist Schultz.  _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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Adromir FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 30.10.2005 Beiträge: 5610 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 17.03.07, 10:00 Titel: |
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| Biber hat folgendes geschrieben:: | Nö. 70 Jahre nach dem Tod ist Schultz.  |
Dann wäre er aber auch schon längst nicht mehr Mitglied bei der GEMA  |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 17.03.07, 16:37 Titel: |
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| Adromir hat folgendes geschrieben:: | Dann wäre er aber auch schon längst nicht mehr Mitglied bei der GEMA  | Irrtum. Auch dann wird er nach wie vor als Mitglied geführt, es gibt dann eben bloß einen anderen Rechteinhaber. Entscheidend ist, daß es siebzig Jahre nach Tod endgültig vorbei ist mit dem Urheberrechtsschutz. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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