Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Rechtsgrundlagen Handelsmarken-Artikel
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Rechtsgrundlagen Handelsmarken-Artikel

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schadens- u. Produkthaftungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Sunahara
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 17.03.07, 18:59    Titel: Rechtsgrundlagen Handelsmarken-Artikel Antworten mit Zitat

um als handelsvertreter bestehende geschäftsbeziehungen auszuweiten, könnte man ja eine handelsmarke als wortmarke eintragen lassen und ein anspruchsloses und nicht sicherheitsrelevantes kfz-ersatzteil wie bspw. einen sportluftfilter unter einem eigenem label ausschließlich an gewerbetreibende vertreiben. produktion und verpackung übernimmt der entsprechende hersteller.

für den handelsvertreter stellt sich dabei die frage nach der kennzeichnungspflicht (was muss auf die verpackung gedruckt werden/pflichtangaben? muss der eigentliche hersteller in irgendeiner form mit drauf?) und nach der haftung (haftet der hersteller automatisch oder muss die schadensregelung explizit festgehalten werden?). was muss sonst noch beachtet werden?

frage: wo wird das geregelt? wo kann man sich hierzu schlau lesen? checkliste wäre genial, aber auch schon ein eingrenzen der suche in den aktuellen gesetzestexten bzw. vorschriften wäre extrem hilfreich und zeitsparend.

vielen dank im voraus.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Cicero
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 18.03.07, 20:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hui, das sind aber sehr spezielle Fragen. Da lohnt es sich womöglich, einen Experten zu befragen. Ein paar Hinweise kann ich vielleicht geben.

Zur Haftung des Herstellers: Diese besteht nach dem Produkthaftungsgesetz und kann nicht vertraglich ausgeschlossen oder modifiziert werden.

Zu den Kennzeichnungspflichten: Hier fällt mir nur das gs-kennzeichen und das ce-kennzeichen ein. gs ist freiwillig, ce verpflichtend. ce wird von verschiedenen EU-Verordnungen verlangt und der Hersteller muss eigenverantwortlich prüfen, ob es für sein Produkt erforderlich ist oder nicht. Es ist nämlich auch unzulässig, das Kennzeichen anzubringen, wenn es nicht erforderlich ist.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Sunahara
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 19.03.07, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

danke für die zeilen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schadens- u. Produkthaftungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.